Landtagswahl 2026
Vor der Landtagswahl am 20. September 2026 haben wir den Parteien 25 Fragen gestellt. Alle fünf haben geantwortet. Hier stehen alle Antworten im Wortlaut – ungekürzt und unkommentiert.
Zuletzt aktualisiert: 2. September 2026
Warum wir fragen
Wahlprogramme sind allgemein. Wir wollten es konkret: Wir fragen nach Summen, nach Terminen und nach klaren Ja-oder-Nein-Antworten. Zu fast jeder Frage haben wir den uns bekannten Sachstand mitgeschickt, damit die Antworten sich daran messen lassen.
Wer geantwortet hat
Der Fragenkatalog ging am 1. August 2026 an die Landesgeschäftsstellen. Die Antwortfrist endete am 28. August 2026 um 18 Uhr. Die CDU hat am 1. September 2026 nachträglich geantwortet; ihre Antworten stehen seitdem hier wie die der übrigen Parteien. Was es damit auf sich hat, steht auf der Methodenseite.
SPD geantwortet
Antwort auf alle 25 Fragen eingegangen.
CDU nachträglich geantwortet
Antwort auf alle 25 Fragen, eingegangen am 1. September 2026.
Die Linke geantwortet
Antwort auf alle 25 Fragen eingegangen.
Bündnis 90/Die Grünen geantwortet
Antwort auf alle 25 Fragen eingegangen.
FDP geantwortet
Antwort auf alle 25 Fragen eingegangen.
Die Reihenfolge der Parteien richtet sich auf allen Seiten nach dem Ergebnis der Landtagswahl 2021. Wie wir vorgegangen sind und wie wir die Antworten einordnen, steht auf der Seite zur Methodik.
Die 25 Fragen und die Antworten
Neun Themenbereiche. Springe direkt zu einem Bereich:
- Bildung & Schule
- Polizei, Justiz & Sicherheit
- Gesundheit & Pflege
- Beratung, Förderung & Community-Strukturen
- Jugend & Familie
- Geflüchtete
- Verwaltung & Arbeitswelt
- Hochschule
- Kultur, Erinnerung & Sichtbarkeit
Bildung & Schule
1. Curriculare Verankerung und Fortbildung Direktlink zu Frage 1
a) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sexuelle und geschlechtliche Vielfalt verbindlich in die Rahmenpläne aller Schulformen in MV aufgenommen wird? Wenn ja, bis wann? b) Werden Sie verpflichtende Module zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal (Kita, Schule, Jugendarbeit) einführen? Wenn ja, ab wann?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Der 2024 fortgeschriebene Landesaktionsplan „Vielfalt und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern – In Vielfalt vereint!“ enthält rund 80 Maßnahmen aus 26 Themenbereichen, darunter auch Bildungsmaßnahmen. Eine curriculare Verankerung besteht künftig punktuell: Die neuen Rahmenpläne Biologie für den Sekundarbereich I (Fassungen Regionale Schule und Gymnasium) gelten ab dem 1. August 2027 und führen für die Jahrgangsstufe 8 „Sexualität und Diversität“ sowie „Formen sexueller Orientierung“ als verbindliche Inhalte. Das betrifft jedoch nur ein Fach, eine Jahrgangsstufe und zwei Schularten – der Primarbereich, die Förderschulen und die beruflichen Schulen sind nicht erfasst, und die bisherigen Rahmenpläne laufen parallel bis zum 31. Juli 2031 aus. Eine verbindliche Verankerung in den Rahmenplänen aller Schulformen besteht damit weiterhin nicht. Zu Fortbildungen gibt es vereinzelte Angebote, aber keine landesweite Fortbildungspflicht für pädagogisches Personal.
Aktualisiert am 31. August 2026.
SPD
Die SPD Mecklenburg-Vorpommern richtet ihr politisches Handeln konsequent am Landesaktionsplan Vielfalt aus und entwickelt ihn gemeinsam mit der queeren Community weiter. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist damit fester Bestandteil unserer Bildungs- und Gleichstellungspolitik. Einer stärkeren Verankerung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in den Rahmenplänen aller Schulformen sowie verpflichtenden Fortbildungsmodulen für pädagogisches Personal in Kita, Schule und Jugendarbeit stehen wir grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Konkrete Zeitpläne für beide Maßnahmen wollen wir gemeinsam mit den zuständigen Ressorts, den Bildungspartnern und der Community erarbeiten, damit sie praxistauglich gestaltet sind und breite Akzeptanz finden.
CDU
a) Für uns gehört zu guter Bildung, dass junge Menschen respektvoll miteinander umgehen und niemand wegen seiner persönlichen Lebensweise ausgegrenzt oder herabgesetzt wird. Schulen müssen dafür einen altersgerechten und sachlichen Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt gewährleisten. Eine darüberhinausgehende verbindliche Aufnahme sexueller und geschlechtlicher Vielfalt als eigenständigen Schwerpunkt in die Rahmenpläne aller Schulformen sehen wir nicht vor. Wir setzen bei der Weiterentwicklung der Rahmenpläne insbesondere auf verlässliche Grundkompetenzen, Allgemeinbildung und eine hohe Unterrichtsqualität. b) Auch pädagogische Fachkräfte sollen in ihrem Berufsalltag sicher und respektvoll mit unterschiedlichen Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Familien umgehen können. Unser Wahlprogramm sieht jedoch keine verpflichtenden Fortbildungsmodule speziell zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vor. In der Lehrkräftebildung wollen wir die Ausbildung an den konkreten Herausforderungen des Schulalltags ausrichten und insbesondere den Praxisbezug und die Fachdidaktik stärken.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Für uns ist Bildung der zentrale Baustein, um Vorurteile abzubauen oder gar nicht erst entstehen zu lassen und ein offenes Weltbild zu fördern, das niemanden ausschließt. Wir werden uns definitiv dafür einsetzen – bereits heute ist sexuelle und geschlechtliche Vielfalt curricular verankert. Besonders deutlich wird dies im neuen Rahmenplan Biologie, der ab nächstem Jahr gilt: für die Jahrgangsstufe 8 sind „Sexualität und Diversität“ sowie Formen sexueller Orientierung dann verbindliche Inhalte. Auch unterschiedliche Lebensmodelle, Gender und Diversität, sexuelle Selbstbestimmung und die Reflexion stereotyper Geschlechterrollen werden aufgegriffen. Sexualerziehung wird zudem als Aufgabe mehrerer Fächer verstanden und soll die Schüler:innen bei der Entfaltung ihrer sexuellen Identität unterstützen. In die Ausbildung von Erzieher:innen, pädagogischen Fachkräften, Heilerziehungspfleger:innen und Sozialassistent:innen ist das Themenfeld LSBTIQ* bereits aufgenommen worden. Auch das Lehramtsstudium nimmt diese Thematik in den Bildungswissenschaften auf. So steht es auch im LAP-Vielfalt. Das ist ein wichtiger Anfang. Queere Lebensrealitäten müssen selbstverständlich, altersangemessen und fächerübergreifend Bestandteil schulischer Bildung sein. Deshalb gehen wir noch einen Schritt weiter und wollen queeres Leben im Rahmenplan von Schulen noch fester verankern, unter anderem in Fächern wie Sozialkunde, Biologie und Geschichte. Zugleich wollen wir einen diskriminierungsfreien Schulbereich schaffen, in dem queere Kinder und Jugendliche geschützt und ihre Identitäten respektiert werden.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir werden uns dafür einsetzen, dass es fachlich fundierte sexualpädagogische Angebote an jeder Schule, in der Jugendarbeit und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung entsprechend der Bildungskonzeption gibt. Die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt hängt leider immer noch stark vom Elternhaus ab. Wir stärken daher weiterhin altersgerechte und fachlich fundierte Aufklärung und verlässliche Strukturen in Bildung und Jugendarbeit, damit Kinder und Jugendliche alle Fragen zu Körper, Beziehungen und persönlicher Entwicklung stellen können. Denn nur wer gut informiert ist, kann Grenzen setzen, benennen und sich vor Übergriffen besser schützen. Dabei stehen immer der Schutz, die Entwicklung und das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Hierbei wollen wir auch Fachkräfte gezielt unterstützen, damit sie junge Menschen kompetent, schutzorientiert und verantwortungsvoll begleiten können. Nur so schaffen wir Wissen, das schützt und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
FDP
Wir als FDP stehen für eine offene und freiheitliche Gesellschaft, in der jeder Mensch unabhängig von seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität selbstbestimmt leben kann. Gegenseitiger Respekt und der Schutz vor Diskriminierung sind für uns selbstverständlich. Schulen sollen ein Ort sein, an dem alle Kinder und Jugendlichen ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Wir setzen auf Schulautonomie, die Professionalität der pädagogischen Fachkräfte sowie qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungsangebote. Schulen sollen die Freiheit haben, pädagogische Konzepte umzusetzen, die den Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler vor Ort gerecht werden. Unabhängig davon erwarten wir, dass pädagogische Fachkräfte jeder Form von Mobbing, Ausgrenzung und Diskriminierung konsequent entgegentreten. Alle Schülerinnen und Schüler sollen mit Respekt behandelt werden, bestmögliche Chancen auf Bildung und persönliche Entwicklung erhalten. Die konkrete Ausgestaltung von Rahmenplänen sollte aus unserer Sicht jedoch nicht von der Politik, sondern von den dafür zuständigen Bildungs- und Fachexpertinnen und -experten verantwortet werden. Aufgabe der Politik ist es, gute Rahmenbedingungen für hochwertige Bildung zu schaffen, nicht einzelne Unterrichtsinhalte im Detail festzulegen. Deshalb sehen wir keine politische Festlegung auf eine verbindliche curriculare Verankerung oder verpflichtende Fortbildungsmodule vor. Gleichzeitig halten wir einen offenen und respektvollen Dialog über unterschiedliche Lebensrealitäten für wichtig. Schulen sollten Räume schaffen, in denen Schülerinnen und Schüler Fragen stellen, unterschiedliche Perspektiven kennenlernen und respektvoll miteinander ins Gespräch kommen können. Wie dies pädagogisch umgesetzt wird, sollte jedoch vor Ort von den Schulen und den fachlich Verantwortlichen entschieden werden. Wir vertrauen auf die Professionalität der pädagogischen Fachkräfte und setzen auf qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungsangebote sowie auf die pädagogische Eigenverantwortung der Schulen.
2. Schutz vor Mobbing Direktlink zu Frage 2
Mit welchen konkreten, überprüfbaren Maßnahmen (z. B. verbindliche Schutzkonzepte, feste Ansprechpersonen) wollen Sie homo- und transfeindliches Mobbing an Schulen in MV bis Ende der Legislatur reduzieren?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Der interfraktionelle Antrag „Queeres Leben in Mecklenburg-Vorpommern schützen“ von SPD, Linke, Grünen und FDP wurde am 15. November 2024 im Landtag beschlossen. Anlass waren gehäufte queerfeindliche Vorfälle in MV, u. a. der Brandanschlag auf das queere Zentrum „b Sieben“ in Rostock und die Auseinandersetzungen um die Regenbogenflagge in Neubrandenburg. Schulspezifische, verbindliche Schutzkonzepte sind daraus bislang nicht konkret bekannt.
Aktualisiert am 31. August 2026.
SPD
Die SPD Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit gezielten, queerspezifischen Maßnahmen für den Schutz von LSBTIQ*-Personen ein: mit dem Landesaktionsplan Toleranz und Vielfalt, dem Einsatz für die Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden und einer neuen Beratungsstelle für inter-, trans- und nichtbinäre Personen. Gemeinsam mit anderen demokratischen Fraktionen haben wir zudem Ende 2024 einen Antrag eingebracht, der gezielte Schutzkonzepte, Bildungsinitiativen und leicht zugängliche Beratungsangebote zum Schutz queeren Lebens vorsieht. Parallel dazu wirken an Schulen bestehende, für alle Formen von Mobbing und Ausgrenzung geltende Strukturen: Präventionsangebote gegen Mobbing und Cybermobbing, die Weiterentwicklung bestehender Anti-Gewaltkonzepte sowie eine gestärkte Demokratiebildung im Schulgesetz.
CDU
Mobbing, Ausgrenzung und Herabwürdigung haben an unseren Schulen keinen Platz. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn Schülerinnen und Schüler wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität angegriffen werden. Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche sicher sind und sicher lernen können. Wir setzen darauf, Schulen und Lehrkräfte insgesamt in ihrer pädagogischen Arbeit zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, konsequent gegen Mobbing und Ausgrenzung vorzugehen. Dazu gehört für uns auch der Ausbau multiprofessioneller Teams an den Schulen.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Als Die Linke nehmen wir Mobbing sehr ernst: Es ist ein strukturelles und tiefgreifendes Problem, das Betroffene oft jahrelang belastet und Entwicklung, Gesundheit und Wohlbefinden nachhaltig schädigen kann. Deshalb muss schnell gehandelt werden. In diesem Rahmen wurde durch das Bildungsministerium im Schuljahr 2023/24 das Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ eingeführt. Das Anti-Gewalt-Konzept des Landes sieht Meldewege sowie schulaufsichtliche und schulpsychologische Unterstützung vor. Dennoch benötigen Lehrkräfte und Schulleitungen eine höhere Handlungskompetenz. Außerdem sind verlässliche Ansprechpersonen an allen Schulen von Nöten. Die seit 2025/2026 vorgesehene Vertrauenslehrkraft kann dafür genutzt und entsprechend qualifiziert werden. Zuständigkeiten und Kontaktdaten müssen für Schüler:innen leicht auffindbar sein. Außerdem müssen die Strukturen spezialisiert gegenüber verschiedensten Formen des Mobbings sein: queersensibel, antirassistisch usw. Dabei muss Mobbing basierend auf Motiven gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, darunter also auch queerfeindliches Mobbing, ausdrücklich in Schutz- und Präventionskonzepten berücksichtigt werden, einschließlich klarer Abläufe für Intervention, Dokumentation und Nachsorge. Wir können uns in diesem Zusammenhang vorstellen, queerfeindliche Motive innerhalb der entsprechenden Statistiken der Meldesysteme als eine neue Kategorie auszuweiten, um eine bessere Erfassung zu gewährleisten. Zudem ist es notwendig, schulisches Personal entsprechend zu qualifizieren und die Schulsozialarbeit und Schulpsychologie zu verstärken.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen queeres Leben schützen und LSBTIAQ*-Personen auch in der Schule Verbündete sein. Daher werden wir verpflichtende Weiterbildungen zur Sensibilisierung und bedarfsgerechten Unterstützung bei psychischen Belastungen für Pädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Schulpsycholog*innen einführen. Dabei sollen insbesondere Schulsozialarbeiter*innen und Schulpsycholog*innen für homo- und transfeindliches Mobbing an Schulen sensibilisiert werden, um betroffenen Schüler*innen bestmögliche Unterstützung zu bieten.
FDP
Wir treten jeder Form von Mobbing, Gewalt und Diskriminierung entschieden entgegen. Jeder hat das Recht, sich in der Schule sicher zu fühlen und frei zu lernen. Wir setzen dabei auf eigenverantwortliche Schulen. Sie kennen ihre Schulgemeinschaft am besten und können gemeinsam mit Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern wirksame Präventions- und Interventionskonzepte entwickeln. Dazu gehören klare Ansprechstrukturen, eine konsequente Bearbeitung von Mobbingvorfällen sowie eine Kultur des Hinsehens und gegenseitigen Respekts. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass Schulen ausreichend Zeit, personelle Ressourcen und Handlungsspielräume erhalten, um bestehende Schutzmaßnahmen wirksam umzusetzen. Deshalb setzen wir uns für weniger Bürokratie, multiprofessionelle Teams und mehr pädagogische Freiheit ein.
Polizei, Justiz & Sicherheit
3. Ansprechpersonen und Fortbildungen bei Polizei und Justiz Direktlink zu Frage 3
a) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es bei jeder Polizeidirektion in MV mindestens eine hauptamtliche Ansprechperson für LSBTIAQ*-Belange gibt? Bis wann? b) Werden Sie verpflichtende Fortbildungen zu LSBTIAQ*-feindlicher Hasskriminalität für Polizei und Justiz einführen? Für welche Zielgruppen, in welchem Umfang?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
MV hat Ansprechpersonen für LSBTIAQ*-Belange auf Ebene der beiden Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg, nicht aber in den nachgeordneten Polizeiinspektionen und -revieren. Ebenso haben die zuständigen Beamt*innen keine Vollzeitstelle für diesen Bereich, sondern nur ein kleines Stundenkontingent im Nebenamt. Verpflichtende, flächendeckende Fortbildungen zu LSBTIAQ*-feindlicher Hasskriminalität für Polizei- und Justizpersonal in MV sind bislang nicht belegt.
Aktualisiert am 31. August 2026.
SPD
Bei den Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg gibt es bereits Ansprechpersonen für Betroffene homo- und transphober Gewalt – bislang allerdings im Nebenamt mit begrenztem Zeitkontingent. Für die SPD Mecklenburg-Vorpommern muss dieses Angebot verlässlicher werden. Wir setzen uns dafür ein, die bestehenden Strukturen weiterzuentwickeln und personell wie zeitlich besser auszustatten. Eine feste Zusage zu vollständig hauptamtlichen Stellen bis zu einem konkreten Datum können wir ohne Abstimmung mit der Landespolizei und der Fachpolitik noch nicht treffen. Sensibilität lässt sich lernen. Bislang gibt es an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege gute Ansätze, aber keine eigenständige, verpflichtende Fortbildung speziell zu queerfeindlicher Hasskriminalität. Wir wollen das Thema fest in Studium und Ausbildung verankern, Fortbildungen für Polizeibeamtinnen im Dienst ausbauen und auch für Richterinnen, Staatsanwältinnen und Justizwachtmeisterinnen ein verbindliches Angebot prüfen – etwa über die Deutsche Richterakademie. Die bestehenden LSBTIQ*-Ansprechpersonen sollen dabei als Multiplikator*innen eingebunden werden. Eine vollständig verpflichtende Fortbildung mit festem Turnus für alle Zielgruppen werden wir prüfen.
CDU
a) Die CDU Mecklenburg-Vorpommern steht für eine Gesellschaft, in der Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität respektiert werden und Diskriminierung keinen Platz hat. Zugleich verfolgen wir den Ansatz, Polizei und Justiz insgesamt zu stärken und für ihre Aufgaben personell wie materiell gut auszustatten. Dazu haben wir bereits klar formuliert, dass Hasskriminalität und Diskriminierung in unserer Gesellschaft ebenso wenig Platz haben wie Extremismus, Antisemitismus und Rassismus.“ Die effektive Bekämpfung von Hasskriminalität ist für uns dabei ausdrücklich eine Aufgabe, die unabhängig davon ist, gegen wen sich diese richtet. Unser Schwerpunkt liegt deshalb auf leistungsfähigen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden mit ausreichend und gut qualifiziertem Personal. Für die kommende Wahlperiode wollen wir Polizei und Justiz personell weiter stärken und zusätzliche spezialisierte Stellen bei Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten schaffen Vor diesem Hintergrund halten wir es nicht für sachgerecht, uns auf die Einrichtung mindestens einer hauptamtlichen, ausschließlich für LSBTIAQ*-Belange zuständigen Ansprechperson in jeder Polizeidirektion festzulegen. Wir wollen vielmehr, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden Hasskriminalität wirksam bekämpfen und dabei alle Betroffenen gleichermaßen in den Blick nehmen. b) Für die CDU Mecklenburg-Vorpommern ist die effektive Bekämpfung von Hasskriminalität eine „unabdingbare Aufgabe, die wir mit aller Anstrengung angehen werden. Unser Ansatz ist dabei, Hasskriminalität konsequent als solche zu verfolgen und den Schutz vor Diskriminierung nicht auf einzelne Opfergruppen zu verengen. Die Einführung verpflichtender, speziell auf LSBTIAQ*-feindliche Hasskriminalität ausgerichteter Fortbildungen für bestimmte Gruppen in Polizei und Justiz werden wir auf Grundlage unserer bisherigen Positionen deshalb nicht zusagen. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir LSBTIAQ*-feindliche Straftaten relativieren. Wir setzen uns für die rechtliche Gleichstellung und für den Abbau von Diskriminierung von LSBTIQ ein und haben immer betont, dass es in einer pluralistischen Gesellschaft keinen Raum für Diskriminierung jeglicher Art geben darf. Zusätzliche Sonderregelungen halten wir dort für nicht erforderlich, wo ein wirksamer rechtlicher Schutz bereits besteht.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Wir setzen uns ausdrücklich dafür ein, dass die bestehenden Strukturen bei der Polizei weiterentwickelt und flächendeckend ausgebaut werden. Unser Ziel ist es, in allen Polizeirevieren und -inspektionen sowie Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern fest verankerte Ansprechpersonen für LSBTIAQ*-Belange zu etablieren. Um sicherzustellen, dass diese Arbeit nicht an fehlenden Ressourcen scheitert, wollen wir diese Stellen schrittweise mit einem bedarfsgerecht erhöhtem Stundenkontingent ausstatten. Darüber hinaus wollen wir ein Polizeiprogramm „Queer“ auflegen, das die Polizei zu Gewalt und Straftaten gegen Queere, sowie mit dem Umgang mit queeren Personen weiterbildet. Dabei sollen die rechtliche und praktische Erkennung queerfeindlicher Motive, die sensible und diskriminierungsfreie Kommunikation mit Betroffenen im Ermittlungsverfahren sowie die gezielte Vorbereitung auf Großveranstaltungen wie CSDs im Mittelpunkt stehen.
Bündnis 90/Die Grünen
Eine hauptamtliche Ansprechperson für LSBTIAQ*-Personen in jeder Polizeidirektion in MV einzusetzen, ist bisher nicht Teil unseres Wahlprogramms. Jedoch werden wir uns dafür starkmachen, dass es neben Neubrandenburg und Rostock an weiteren Polizeipräsidien Ansprechpersonen für LSBTIAQ*-Belange gibt. Zudem werden wir uns für verpflichtende Fortbildungen für Polizei, Justiz und Gesundheitspersonal zu Trauma, Gewalt, geschlechtsspezifischen Verzerrungen und Hasskriminalität gegen LSBTIAQ*-Personen einsetzen.
FDP
Straftaten müssen konsequent verfolgt werden, unabhängig davon, gegen wen sie sich richten. Wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität angreift oder bedroht, greift zugleich die freiheitlichen Grundwerte unseres Rechtsstaats an. Ob zusätzliche hauptamtliche Ansprechpersonen bei jeder Polizeidirektion erforderlich sind, sollte anhand des tatsächlichen Bedarfs und der praktischen Erfahrungen der Polizeibehörden bewertet werden. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass Betroffene kompetente Ansprechpartner finden und Straftaten konsequent aufgenommen, verfolgt und aufgeklärt werden. Eine verpflichtende Fortbildung für sämtliche Beschäftigte halten wir nicht für den richtigen Weg. Wir setzen stattdessen auf eine bedarfsgerechte und praxisnahe Aus- und Fortbildung insbesondere für die Bereiche, die regelmäßig mit Hasskriminalität und Opferschutz befasst sind. Ziel muss sein, dass Polizei und Justiz über das notwendige Fachwissen verfügen, um Betroffene sensibel zu begleiten und Straftaten konsequent zu verfolgen. Für uns als FDP Mecklenburg-Vorpommern gilt: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Der Staat hat die Aufgabe, die Freiheit und Sicherheit jedes Einzelnen wirksam zu schützen und Hasskriminalität mit den Mitteln des Rechtsstaats entschieden entgegenzutreten.
4. Erfassung von Hasskriminalität Direktlink zu Frage 4
Werden Sie eine systematische, öffentlich zugängliche Erfassung queerfeindlicher Hasskriminalität auf Landesebene einführen? Ja/Nein und Begründung.
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
MV ist 2023 dem Beschlussvorschlag „Konsequente Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten“ für die Justizministerkonferenz beigetreten (Anlass u. a. Vorfälle in Schwerin und Neubrandenburg). Eine öffentlich zugängliche, systematische Landesstatistik ist nicht klar dokumentiert.
Aktualisiert am 31. August 2026.
SPD
Für die SPD Mecklenburg-Vorpommern ist der Schutz queerer Menschen vor Hasskriminalität ein wichtiges Anliegen. Mit dem Landesaktionsplan Toleranz und Vielfalt verfügt das Land bereits über ein Instrument, das gegen Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTIQ*-Personen wirkt und das wir gemeinsam mit der Community weiterentwickeln wollen. Eine verlässliche Datengrundlage ist Voraussetzung für zielgerichtetes politisches Handeln. Wir setzen uns dafür ein, dass Straftaten mit LSBTIQ*-feindlichem Hintergrund in der polizeilichen Kriminalstatistik nachvollziehbar und landeseinheitlich ausgewiesen werden, damit Entwicklungen sichtbar werden und Prävention sowie Strafverfolgung gezielt darauf ausgerichtet werden können. In anderen Bereichen, etwa bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, prüfen wir bereits Möglichkeiten für ein unabhängiges und öffentliches Monitoring. Ein vergleichbares Vorgehen für den Bereich queerfeindlicher Hasskriminalität halten wir für sinnvoll und werden die Frage einer systematischen, öffentlich zugänglichen Erfassung in den kommenden parlamentarischen Beratungen aufgreifen. Zur aktuellen Erfassungspraxis bei den Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg liegen uns derzeit keine abschließend geprüften Informationen vor. Wir werden diese Frage mit dem zuständigen Innenministerium klären und sind offen dafür, bestehende Lücken in der Erfassung zu schließen.
CDU
Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) ist ein gemeinsames System von Bund und Ländern und dient der bundesweit einheitlichen, detaillierten und systematischen Erfassung politisch motivierter Straftaten. In Mecklenburg-Vorpommern werden darüber auch Straftaten aus dem Bereich der Hasskriminalität nach ihrer Tatmotivation erfasst. Das Themenfeld „Sexuelle Orientierung“ besteht seit 2001. Seit 2022 wird zusätzlich das Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ ausgewiesen. Zuvor bestand für die Jahre 2020 und 2021 das Themenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“. Mehrfachzuordnungen eines Falles zu verschiedenen Themenfeldern sind dabei möglich. Damit liegen bereits Strukturen vor, die eine gesonderte statistische Auswertung entsprechender Straftaten für Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt aus unserer Sicht insbesondere in der bundesweit einheitlichen Systematik und damit in der Vergleichbarkeit der erhobenen Daten. Eine zusätzliche parallele Landesstatistik würde daher keinen erkennbaren fachlichen Mehrwert schaffen. Die Einführung einer zusätzlichen eigenständigen Landesstatistik halten wir nicht für erforderlich, weil queerfeindliche Hasskriminalität bereits im bestehenden bundesweit einheitlichen Erfassungssystem der politisch motivierten Kriminalität systematisch abgebildet wird. Davon zu unterscheiden ist die Frage der Veröffentlichung. Die Daten zur politisch motivierten Kriminalität werden in Mecklenburg-Vorpommern bereits regelmäßig ausgewertet und veröffentlicht. Eine weitergehende öffentliche Aufbereitung einzelner bereits erhobener Unterthemenfelder kann im Rahmen der bestehenden Berichterstattung geprüft werden. Dafür bedarf es aus unserer Sicht jedoch keiner neuen statistischen Erfassungsstruktur. Für uns bleibt entscheidend, dass Hasskriminalität erkannt, sachgerecht erfasst und konsequent verfolgt wird. Hierfür wollen wir die vorhandenen, bundesweit abgestimmten Instrumente nutzen und weiterentwickeln, statt zusätzliche parallele Strukturen auf Landesebene aufzubauen.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Ja. Als Die Linke sehen wir eine systematische, transparente und öffentlich zugängliche Erfassung queerfeindlicher Hasskriminalität als geboten an. Um das Dunkelfeld wirksam aufzuhellen und gezielte Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, ist eine verlässliche Datenbasis essenziell. Deshalb ist das linksgeführte Justizministerium dem von Ihnen genannten Beschluss aus Überzeugung beigetreten. Wir unterstützen daher die entsprechenden Empfehlungen des 1. Untersuchungsausschusses des Landtages zur Aufklärung militant-rechter Netzwerke in Mecklenburg-Vorpommern, die nahelegen, die Erfassungskriterien und den Themenfeldkatalog der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) unter Einbeziehung von wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Expertise grundlegend zu überarbeiten. Zwar erfolgt die polizeiliche Erfassung bundeseinheitlich, um die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, doch das Innenministerium des Landes hat über entsprechende Erlasse und Verordnungen gewisse Gestaltungsspielräume, um Transparenz und Genauigkeit vor Ort maßgeblich zu erhöhen. Ergänzend zur polizeilichen Statistik setzen wir uns auch dafür ein, den Betroffenenschutz durch den Auf- und Ausbau unabhängiger, vertraulicher und niedrigschwelliger nicht-staatlicher Meldestellen außerhalb des Polizeisystems zu stärken. Solche geschützten Anlaufstellen schaffen Vertrauen, erleichtern Betroffenen die Dokumentation von Übergriffen und erhöhen langfristig auch die Bereitschaft, Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja, denn die Zahl queerfeindlicher Gewalttaten steigt seit Jahren immer weiter. Leider wird aber nicht bei allen queerfeindlichen Gewalttaten Queerfeindlichkeit als Tatmotiv aufgeführt. Das muss sich ändern! Nur wenn wir Queerfeindlichkeit klar benennen und sie statistisch nachvollziehbar machen, können wir queeres Leben konsequent schützen.
FDP
Wir halten eine verlässliche Erfassung von Hasskriminalität für wichtig. Nur auf Grundlage belastbarer Daten lassen sich Entwicklungen erkennen, Präventionsmaßnahmen zielgerichtet weiterentwickeln und staatliches Handeln transparent bewerten. Dabei sollte jedoch nicht für jede Erscheinungsform von Kriminalität ein eigenständiges paralleles Erfassungssystem geschaffen werden. Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass bestehende statistische Erfassungssysteme vollständig, einheitlich und nachvollziehbar angewendet werden und die gewonnenen Erkenntnisse transparent ausgewertet werden können.
5. Gewaltschutz und Unterbringung Direktlink zu Frage 5
a) Mit welchen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Frauenhäuser und Gewaltschutzangebote in MV trans Frauen aufnehmen und queersensibel arbeiten? b) Welche Angebote wollen Sie für queere Jugendliche und junge Erwachsene schaffen, die nach einem Coming-out ihre Wohnsituation verlieren und kurzfristig eine sichere Unterbringung brauchen?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Gewaltschutz- und Beratungsangebote in MV sind überwiegend heteronormativ zugeschnitten. Verbindliche landesweite Regelungen zur Aufnahme von trans Frauen in Frauenhäusern sowie spezifische Notunterbringungsangebote für queere junge Menschen sind öffentlich nicht dokumentiert.
SPD
Für die SPD Mecklenburg-Vorpommern muss Gewaltschutz diskriminierungsfrei erreichbar sein. Trans Frauen müssen grundsätzlich Zugang zu Frauenschutzhäusern und anderen geeigneten Schutzangeboten haben. Über die konkrete Aufnahme entscheiden die Fachkräfte im Einzelfall unter Berücksichtigung des Schutzbedarfs aller Betroffenen. Eine Ablehnung allein wegen der geschlechtlichen Identität darf es nicht geben. Wir wollen die im Landesaktionsplan Vielfalt vorgesehenen Fortbildungen für die Beschäftigten des Beratungs- und Hilfenetzes fortführen und die TIN* Beratungsstelle Mecklenburg-Vorpommern als zentrale Fachstelle auf eine langfristige, verlässliche Grundlage stellen. Queere Jugendliche und junge Erwachsene, die nach einem Coming-out ihre Unterkunft verlieren, brauchen schnelle Hilfe. Wir wollen Jugendhilfe und queere Beratung besser miteinander verzahnen. Für akute Fälle muss eine verlässliche Vermittlung in eine sichere Unterkunft gewährleistet sein. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir prüfen, wo bestehende Angebote ergänzt werden müssen.
CDU
a) Die CDU Mecklenburg-Vorpommern sieht im bestehenden Gewalthilfesystem weiteren Handlungsbedarf. Im parlamentarischen Verfahren zum Gewalthilfegesetz-Ausführungsgesetz waren die noch unzureichende Kapazitäten deshalb Gegenstand der Beratung. Deshalb wollen wir die Schutz- und Beratungsstrukturen weiterentwickeln, Anschluss- und Übergangsangebote ausbauen und sicherstellen, dass ausreichend Plätze für Akutfälle zur Verfügung stehen. Zugleich muss die Finanzierung des Hilfesystems dauerhaft und verlässlich abgesichert werden und darf nicht davon abhängen, ob Kommunen freiwillige Finanzierungsanteile dauerhaft leisten können. Für den Umgang mit trans Frauen gilt unsere grundsätzliche Haltung: Die CDU respektiert die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identität, stellt sich jeglicher Diskriminierung entgegen und will intersexuelle und transsexuelle Menschen besser unterstützen. Zugleich halten wir an der rechtlichen Unterscheidung der beiden biologischen Geschlechter fest. Diese Grundsätze müssen auch bei der fachlichen Weiterentwicklung des Gewalthilfesystems berücksichtigt werden. Bereits heute wird in Mecklenburg-Vorpommern daran gearbeitet, die Frauenhäuser und Beratungsangebote für geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren. Entscheidend ist für uns, dass Menschen in einer konkreten Gewalt- und Gefährdungslage tatsächlich Schutz erhalten und die Einrichtungen fachlich in der Lage sind, unterschiedliche Schutzbedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Wir setzen daher auf den Ausbau der insgesamt noch nicht ausreichenden Schutzkapazitäten, verlässliche Finanzierung, gut qualifiziertes Personal und eine fachliche Weiterentwicklung der Angebote. b) Jugendliche und junge Erwachsene, die infolge eines Coming-outs ihr familiäres Umfeld oder ihre Unterkunft verlieren, dürfen in einer solchen Notlage nicht ohne Unterstützung bleiben. Die CDU Mecklenburg-Vorpommern respektiert die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identität, will intersexuelle und transsexuelle Menschen besser unterstützen und stellt sich jeglicher Diskriminierung entgegen. Für Minderjährige bestehen mit der Kinder- und Jugendhilfe bereits gesetzliche Schutz- und Hilfestrukturen, die gerade in familiären Krisen und bei einer Gefährdung des Kindeswohls greifen müssen. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass diese Hilfen kurzfristig erreichbar sind und im konkreten Einzelfall tatsächlich Schutz und eine geeignete Unterbringung gewährleisten. Auch beim Übergang ins Erwachsenenalter müssen vorhandene Beratungs-, Jugendhilfe- und soziale Unterstützungsangebote so ineinandergreifen, dass junge Menschen in akuten Notlagen nicht durch das Raster fallen. Eine eigenständige parallele Unterbringungsstruktur ausschließlich für queere Jugendliche und junge Erwachsene fordern wir deshalb nicht. Wir wollen keine Struktur versprechen, deren konkreter Bedarf, Ausgestaltung und Finanzierung nicht geklärt sind. Wo besondere Schutzbedarfe von LSBTIQ-Jugendlichen bestehen, müssen diese jedoch in den vorhandenen Hilfesystemen fachlich berücksichtigt werden. Unser Maßstab ist, dass Hilfe im konkreten Notfall tatsächlich ankommt. Dabei verbinden wir unseren Anspruch an einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz mit unserer grundsätzlichen Haltung, die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identität zu respektieren und Diskriminierung entgegenzutreten.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Als Die Linke stehen wir für einen lückenlosen Schutz aller von Gewalt betroffenen Menschen. Dass das Gewalthilfegesetz des Bundes den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung auf Frauen verengt und trans*, inter* sowie nicht-binäre Personen außen vor lässt, haben wir von Anfang an scharf kritisiert. Diese Bundesschranke stellt eine eklatante Schutzlücke dar, die auch den Vorgaben der Istanbul-Konvention widerspricht. Über den Bundesrat und den Austausch mit unserer Bundespartei bzw. Bundestagsfraktion wollen wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Bund das Gewalthilfegesetz nachbessert und den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bundesweit auf alle von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Personen ausweitet. In unserer Regierungsverantwortung auf Landesebene haben wir versucht, den Schutz eigens auszuweiten, um betroffene Personen nicht allein zu lassen, wenn auch ohne einklagbaren Rechtsanspruch. Mit § 2 Abs. 2 des Gewalthilfegesetz-Ausführungsgesetz (GewHGAG M-V) wurde sichergestellt, dass auch trans*, inter* und nicht-binäre Personen sowie alle Menschen, die geschlechtsspezifische Gewalt erleben, die bestehenden Hilfseinrichtungen aufsuchen können und dort die benötigte Unterstützung erhalten. Dort heißt es: „(2) Personen, die keine Frauen sind und die geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt erleben, erlebt haben oder hiervon bedroht sind, können die für sie geeigneten Einrichtungen nach diesem Gesetz aufsuchen. Sie haben keinen Anspruch auf Schutz und Beratung im Sinne des § 3 des Gewalthilfegesetzes.“ Wenn junge LSBTIQ*-Personen nach einem Coming-out aus dem Elternhaus gedrängt werden oder fliehen müssen, befinden sie sich in einer immensen Krisensituation. Bei Minderjährigen liegt die rechtliche Verantwortung und Schutzpflicht direkt beim Jugendamt im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. Dennoch stoßen teils auch Regelsysteme wie Wohngruppen oder reguläre Notunterkünfte bei queersensibler Betreuung an ihre Grenzen, während junge Volljährige (18–21 Jahre) Gefahr laufen, durch das Netz der Hilfen zu fallen. Wir sehen, dass diese Versorgungslücke durch verlässliche, geschützte Strukturen geschlossen werden muss und sprechen uns für spezialisierte Notunterbringungen und Schutzräume aus. Außerdem wollen wir Jugendämter sensibilisieren, Hilfen für junge Volljährige unbürokratisch zu gewähren, um junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren bei plötzlichem Verlust ihres Obdachs nicht auf der Straße landen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir setzen uns dafür ein, das Personal in Frauenhäusern im Umgang mit den individuellen Bedarfen von LSBTIAQ*-Personen weiterzubilden und zu sensibilisieren. Frauenhäuser sollen und müssen darüber hinaus zugänglich und ein Safer Space für trans* Frauen sein. In Bezug auf queere Jugendliche und junge Erwachsene, die nach einem Coming-out kurzfristig eine sichere Unterbringung benötigen, fordern wir den weiteren Ausbau eines flächendeckenden und niedrigschwellig zugänglichen Beratungs- und Hilfenetzes, das ebenso queere Jugendliche und junge Erwachsene unterstützt und bei der Vermittlung kurzfristiger sicherer Unterbringungsmöglichkeiten hilft.
FDP
Wir als FDP Mecklenburg-Vorpommern wollen, dass jeder Mensch, der von Gewalt bedroht oder betroffen ist, schnell und unbürokratisch Schutz und Unterstützung erhält. Entscheidend ist für uns die individuelle Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person. Deshalb setzen wir uns für bedarfsgerechte und leistungsfähige Gewaltschutz- und Beratungsstrukturen ein, die allen hilfesuchenden Menschen offenstehen und die jeweiligen Schutzbedürfnisse angemessen berücksichtigen. Dazu gehört auch eine qualifizierte Beratung sowie die enge Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen. Junge Menschen, die aufgrund familiärer Konflikte oder anderer belastender Lebenssituationen kurzfristig Unterstützung benötigen, dürfen nicht allein gelassen werden. Bestehende Hilfesysteme der Kinder- und Jugendhilfe sowie der sozialen Beratung müssen niedrigschwellig erreichbar sein und im Bedarfsfall schnell Hilfe leisten können. Wo Versorgungslücken bestehen, sollten diese gemeinsam mit den zuständigen Trägern analysiert und geschlossen werden.
Gesundheit & Pflege
6. Gesundheitsversorgung trans/inter/nicht-binär Direktlink zu Frage 6
Werden Sie die TIN*MV-Beratungsstelle über 2027 hinaus dauerhaft finanzieren – und mit welchem Jahresbudget?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Seit November 2025 gibt es mit „TIN*MV“ in Greifswald eine neue Landesberatungsstelle, gefördert mit 140.000 €/Jahr (2025–2027) als befristetes Modellprojekt – bislang ein Einzelstandort, keine flächendeckende Struktur. Von der Fördersumme für das Projekt sind jährlich 15.000 € für die Prozessbegleitung vorgesehen und stehen der Beratung nicht zur Verfügung.
Aktualisiert am 20. August 2026: Aufteilung der Fördersumme ergänzt.
SPD
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
CDU
Eine verbindliche Aussage dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir die entsprechende Beratung in der aktuell noch laufenden Legislaturperiode finanziell untersetzen konnten. Dies war und ist nicht selbstverständlich. Wir werden uns in den nächsten Haushaltsverhandlungen auch weiterhin für die TIN*MV-Beratungsstelle einsetzen. Dafür ist eine starke Linke im Parlament unerlässlich: Denn eine Stimme für Die Linke ist eine Stimme für soziale Politik.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir werden uns für die Finanzierung der TIN*MV-Beratungsstelle über 2027 hinaus einsetzen. Das bisherige Jahresbudget von 140.000 € wird uns als Orientierung dienen. Darüber hinaus wollen wir diese wichtigen Strukturen flächendeckend ausbauen und langfristig absichern.
FDP
Wir halten Beratungsangebote für Menschen in herausfordernden Lebenssituationen grundsätzlich für wichtig. Über eine dauerhafte Finanzierung einzelner Projekte sollte jedoch auf Grundlage einer transparenten Evaluation entschieden werden. Maßgeblich sind dabei der tatsächliche Bedarf, die Wirksamkeit des Angebots und ein verantwortungsvoller Einsatz öffentlicher Mittel. Eine pauschale Zusage für die dauerhafte Finanzierung der TIN*MV-Beratungsstelle oder die Festlegung auf ein konkretes Jahresbudget können wir deshalb derzeit nicht geben. Bewährt sich das Projekt und weist es einen nachhaltigen Mehrwert für die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern nach, sollte eine Verstetigung ergebnisoffen geprüft werden.
7. Ausbau von Therapieplätzen Direktlink zu Frage 7
Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie die psychotherapeutische Versorgung in MV so ausbauen, dass ausreichend Therapieplätze für alle Menschen – einschließlich queerer Menschen mit spezifischem Beratungsbedarf – zur Verfügung stehen? Bis wann soll sich die Wartezeitsituation spürbar verbessern?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
MV gehört bundesweit zu den Flächenländern mit geringer Psychotherapeutendichte, besonders im ländlichen Raum; lange Wartezeiten sind ein bekanntes strukturelles Problem, das nicht queer-spezifisch ist, aber queere Menschen mit zusätzlichem Beratungsbedarf (Diskriminierungserfahrungen, Coming-out, TIN-spezifische Themen) besonders betrifft, da es auch an fachlich sensibilisierten Behandler*innen mangelt. Die Bedarfsplanung liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss/den Kassenärztlichen Vereinigungen, das Land hat aber Spielraum bei ergänzenden Versorgungsangeboten, Modellprojekten und Ausbildungskapazitäten.
SPD
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung MV besteht hinsichtlich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in beinahe allen Planungsbereichen in Mecklenburg-Vorpommern eine Überversorgung. Nichtsdestotrotz berichten uns Menschen immer wieder, dass sie kaum oder nur mit langen Wartezeiten Termine für sich selbst oder ihre Kinder erhalten. Die Diskrepanz zwischen Datenlage und dem Erleben der Menschen hier im Land muss systematisch analysiert werden, daher setzen wir uns für eine Überprüfung der Bedarfsplanung ein. Das bedeutet auch, zu erheben, inwiefern Kassensitze tatsächlich voll ausgefüllt werden.
CDU
Wir wollen das Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz (früher: Landarztgesetz) auf weitere Berufsgruppen ausweiten, z.B. auf Psychotherapeuten. Mit einer Neuauflage des Landarztstipendiums wollen wir zudem mehr Fachärzte, darunter Psychotherapeuten, für eine Tätigkeit in unterversorgten ländlichen Regionen gewinnen. Zudem wollen wir die fachärztliche Weiterbildung landesseitig fördern. Wir werden uns darüber hinaus für eine Reform der Bedarfsplanungen einsetzen, damit der tatsächliche Bedarf besser abgebildet wird. Abschließend wollen wir, dass Sonderbedarfszulassungen besser genutzt werden können.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Als Die Linke üben wir seit Jahren deutliche Kritik an der ambulanten Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die für das eklatante Versorgungsdefizit und die monate- bis jahrelangen Wartezeiten verantwortlich ist. Die starre Berechnung der Kassensitze ist veraltet und bildet die realen Bedarfe, insbesondere in Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern sowie für vulnerable Gruppen wie Kinder, Jugendliche, Geflüchtete und queere Menschen, schlicht nicht ab. Auf Bundesebene streiten wir daher für eine grundlegende Reform der Bedarfsplanungs-Richtlinie, die Abschaffung der Budgets sowie die Schaffung von deutlich mehr Kassensitzen. Wir wenden uns entschieden gegen finanzielle Kürzungen im Gesundheitssystem und setzen uns dafür ein, dass die Pflichtweiterbildung für angehende Psychotherapeut:innen bundesweit ausfinanziert wird, um den Nachwuchs zu sichern. Auf Landesebene ist unser erklärtes Ziel der Einsatz von mehr Psychotherapeut:innen. Ein Weg, dieses Ziel zu erreichen wären Sonderbedarfszulassungen, die über den Landesausschuss der Ärzt:innen und Krankenkassen eine rechtliche Möglichkeit darstellen. Auch niedrigschwellige und digitale Entlastungsangebote, wie digitale Beratung oder Erstberatungsstellen, sind für uns wichtige Überlegungen, um Betroffenen in Krisen schnelle Unterstützung ohne Wartezeiten zukommen zu lassen. Um Krisen frühzeitig abzufangen, wollen wir Emotionsregulation, Stressbewältigung und Gesundheitsförderung fest im Schulalltag verankern. Wir wollen außerdem ein Landesprogramm für dauerhaft gesicherte Schulsozialarbeit an jeder Schule sowie flächendeckende Schulpsychologie schaffen.
Bündnis 90/Die Grünen
Die aktuelle Bundesregierung hat der Ausbildung von Psychotherapeut*innen zusätzliche Hürden auferlegt und damit den Zugang zu Psychotherapie für Betroffene zusätzlich erschwert. Wir wollen uns daher im Bund dafür starkmachen, die Ausbildung wieder attraktiver und finanzierbar zu gestalten und vor allem in MV mehr Kapazitäten und Ausbildungsplätze zu schaffen. So werden wir direkt hier im Land neue Therapeut*innen ausbilden können und dadurch längerfristig ausreichend Therapieplätze schaffen. Zudem werden wir Fortbildungsmöglichkeiten zu queerspezifischen Themen ermöglichen. Die Kürzungen im Bereich der Psychotherapie sind genau das Gegenteil von dem, was wir in der aktuellen Situation brauchen.
FDP
Wir als FDP Mecklenburg-Vorpommern wollen die psychotherapeutische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt verbessern. Lange Wartezeiten sind für alle Betroffenen eine große Belastung und gerade im ländlichen Raum ein strukturelles Problem. Wir setzen uns deshalb für eine bessere medizinische und psychotherapeutische Versorgung im gesamten Land ein. Dazu gehören der Abbau bürokratischer Hürden, attraktive Rahmenbedingungen für die Niederlassung von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie eine stärkere Nutzung digitaler und mobiler Versorgungsangebote, wo diese medizinisch sinnvoll sind. Auch eine bessere Vernetzung der verschiedenen Versorgungsangebote kann dazu beitragen, Betroffenen schneller passende Unterstützung zu vermitteln.
8. Diskriminierung in der Pflege Direktlink zu Frage 8
Mit welchen konkreten Maßnahmen (verpflichtende Fortbildungsinhalte, Qualitätssiegel o. Ä.) wollen Sie queersensible Pflege in MV sicherstellen – für welche Einrichtungstypen soll das gelten? Werden Sie die „Pflegeschulen“ bei der Rahmenplangestaltung (z.B. durch Finanzierung, dass zertifizierte Vereine in Pflegeschulen Workshops halten) unterstützen?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Spezifische Landesmaßnahmen zur LSBTIQ*-Sensibilisierung in der Pflegeausbildung sind öffentlich nicht dokumentiert.
SPD
Wir setzen uns für eine gute, wohnortnahe und finanzierbare Pflegestruktur in Mecklenburg-Vorpommern ein, welche die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen achtet.
CDU
Wir werden uns für eine kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Pflegeausbildung einsetzen, die eine bestmögliche Versorgung aller Pflegebedürftigen ermöglicht.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Diese Frage wurde gemeinsam mit Frage 9 beantwortet.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir werden queersensible Fortbildungen für Fachkräfte in der Altenhilfe und Pflege durch ausreichende Finanzierung und inhaltliche Zusammenarbeit mit queeren Vereinen und Initiativen ermöglichen, um Sensibilität für die Lebensrealitäten von LSBTIAQ*-Menschen zu schaffen.
FDP
Wir möchten, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität würdevoll, respektvoll und diskriminierungsfrei gepflegt werden. Dies ist für uns ein grundlegender Anspruch an eine gute Gesundheits- und Pflegeversorgung. Verpflichtende landesweite Fortbildungs- oder Zertifizierungsvorgaben sehen wir jedoch kritisch. Wir setzen stattdessen auf qualitativ hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie auf die Professionalität der Pflegeeinrichtungen und ihrer Beschäftigten. Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte sollte von den zuständigen Fachgremien und Bildungsexperten verantwortet werden, nicht durch politische Detailvorgaben.
9. Ältere und alte LSBTIAQ* Direktlink zu Frage 9
Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie die Lebenssituation älterer und alter LSBTIAQ* in Mecklenburg-Vorpommern verbessern – etwa durch queersensible Angebote der Altenhilfe, Unterstützung selbstorganisierter Wohnformen und Angebote gegen Vereinzelung im ländlichen Raum? Mit welchen Mitteln hinterlegen Sie das?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Der Landesaktionsplan führt „Gesundheit, Alter und Pflege“ als eigenes Handlungsfeld. Eigenständige Landesangebote speziell für ältere und alte LSBTIAQ* – in der Altenhilfe, der offenen Senior*innenarbeit oder bei Wohnformen – sind öffentlich nicht dokumentiert.
SPD
Wir stehen in engem Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern des Landesseniorenbeirats, um für alle Seniorinnen und Senioren in MV weiterhin gute Lebensverhältnisse zu schaffen. Auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben müssen sich ältere Menschen einbringen und an der Gesellschaft teilhaben können. Um Einsamkeit im Alter zu bekämpfen, haben wir einen Runden Tisch eingerichtet, der Handlungsempfehlungen gegen Einsamkeit erarbeitet hat. Lebenslanges Lernen, das Knüpfen neuer Kontakte und ehrenamtliches Engagement müssen auch für Seniorinnen und Senioren ermöglicht werden. Daher haben wir zudem die Erarbeitung eines Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts in Auftrag gegeben, damit die Gemeinden in MV die Lebenssituation älterer Menschen stetig und gezielt verbessern können. Für die Jahre 2026 und 2027 haben wir ein Programm zur Förderung von sozialen Gemeinschaftsorten aufgelegt, damit Gemeinschaft gestärkt wird und Einsamkeit entgegengetreten werden kann. Insgesamt stehen für das Programm 700.000 Euro zur Verfügung.
CDU
Wir wollen die Lebenssituation aller Seniorinnen und Senioren im Land verbessern. Zentraler Ansprechpartner soll ein Beauftragter für sozialen Zusammenhalt sein. Zudem wollen wir bestehender Programme weiterentwickeln und neue erproben. Beispielhaft sind folgende Maßnahmen zu nennen:
- Ausbau und Förderung von kommunalen Sozialplanungen
- Einsatz von Generationenmanagern und Generationenwerkern
- Landesstrategie „Quartier“
- Erprobung und Etablierung der Konzepte „Wohnen für Hilfe“ und „Wunschgroßeltern“
- gemeinsame Mischförderung von Senioren- und Jugendarbeit
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Frage 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Für uns als Die Linke ist klar: Menschen müssen in jedem Alter würdevoll, selbstbestimmt und frei von Diskriminierung leben können. Queere Senior:innen dürfen im Alter zu keinem Zeitpunkt Angst vor Diskriminierung haben müssen – weder in der Pflegeberatung noch im Seniorenpflegeheim. Ähnlich wie in der Inklusionsdebatte setzen wir den Schwerpunkt darauf, das Regelsystem flächendeckend queersensibel zu gestalten, anstatt LSBTIQ*-Personen im Alter zu isolieren. Unser Ziel ist ein gemeinsames, vielfältiges Miteinander, weshalb wir uns vorrangig auf die Öffnung und Qualifizierung bestehender Einrichtungen und Pflegeangebote konzentrieren statt auf den Aufbau spezieller Sonder-Einrichtungen. Selbstorganisierte oder gemeinschaftliche queere Wohnprojekte sehen wir dabei als wertvolle Bereicherung der Wohnlandschaft. Um eine queersensible Pflege und Altenhilfe wirksam umzusetzen, setzen wir auf verbindliche Fortbildungen in den Rahmenlehrplänen sowie in der Aus- und Weiterbildung von Pflege- und Leitungskräften. Darüber hinaus sprechen wir uns für ein landesweit anerkanntes Qualitätssiegel „Queer Friendly“ für Pflegeheime und ambulante Dienste aus, das an klare Kriterien wie etwa Personalschulungen, Diskriminierungsschutzkonzepte und geschlechtersensible Dokumentation gekoppelt ist. Außerdem können wir uns vorstellen, die gezielte Vernetzung von professioneller Pflege mit LSBTIQ*-Beratungsstellen voranzutreiben, um Pflegekräfte im Alltag zu unterstützen und Betroffenen vertrauliche Ansprechpersonen zur Seite zu stellen.
Bündnis 90/Die Grünen
Durch die finanzielle und inhaltliche Unterstützung von Pflegeeinrichtungen und Wohnprojekten zur Sensibilisierung und Fortbildung zu queeren Themen werden wir die Lebenssituationen älterer LSBTIAQ*-Menschen verbessern. Zudem werden wir uns für spezifische Beratungsangebote für ältere Queers einsetzen, indem wir entsprechende Vereine und Initiativen finanziell unterstützen.
FDP
Wir als FDP wollen, dass alle älteren Menschen in Mecklenburg-Vorpommern selbstbestimmt, sicher und in Würde leben können. Alter, sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität dürfen keinen Einfluss auf die Qualität der Versorgung oder die gesellschaftliche Teilhabe haben. Wir setzen uns deshalb für eine bedarfsgerechte Altenhilfe und Pflege ein, die die individuellen Lebenssituationen der Menschen berücksichtigt. Gerade im ländlichen Raum sind gute medizinische Versorgung, wohnortnahe Unterstützungsangebote, Mobilität sowie der Schutz vor sozialer Isolation von zentraler Bedeutung. Anstelle neuer, ausschließlich zielgruppenspezifischer Förderprogramme setzen wir auf leistungsfähige und diskriminierungsfreie Regelstrukturen, die allen Menschen offenstehen und individuelle Bedürfnisse angemessen berücksichtigen. Wo besondere Bedarfe bestehen, sollten diese im Rahmen bestehender Angebote aufgegriffen werden.
10. HIV und AIDS Direktlink zu Frage 10
Mit welchen Maßnahmen und mit welchen Mitteln wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode die HIV-Prävention und die Versorgung von Menschen mit HIV in MV stärken – insbesondere niedrigschwellige Testangebote außerhalb der größeren Städte, den Zugang zur PrEP im ländlichen Raum sowie den Abbau von Stigmatisierung im Gesundheits- und Pflegewesen?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Prävention, Beratung und Testangebote werden in MV wesentlich von den Aidshilfe-Strukturen getragen. Angaben zu Umfang und Verstetigung der Landesförderung sowie zur flächendeckenden Erreichbarkeit von Test- und PrEP-Angeboten außerhalb der größeren Städte liegen öffentlich nicht vor.
SPD
Gemeinsam mit der Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und Familienplanung möchten wir Fort- und Weiterbildungsangebote auf weitere Zielgruppen ausdehnen, die Ausweitung der Beratungsangebote und der Netzwerk- und Koordinierungsarbeit ermöglichen und die Ausweitung des Themenspektrums der Angebote gewährleisten. Dafür möchten wir weiterhin eine sachgemäße Fort- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals und der pädagogischen Fachkräfte sicherstellen, damit die Beratungen konkreter Zielgruppen zu unterschiedlichen Themen gegeben ist und Fachtagungen veranstaltet werden können.
CDU
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein breites Netzwerk an Präventions- und Versorgungsangeboten, die wir weiterhin unterstützen werden. Exemplarisch zu nennen sind die Gesundheitsämter in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt. Darüber hinaus gibt es weitere geförderte Vereine als Anlaufstellen. Mit den HIV-Schwerpunktambulanzen in Greifswald, Rostock und Schwerin bestehen zusätzliche Versorgungsangebote. Zudem gibt es landesweit verschiedene HIV-PEP und Notfalldepots.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Als Die Linke stehen wir für ein gesundheits- und präventionspolitisches Netz, das niemanden zurücklässt – ganz egal, wo im Land eine Person lebt. Die Aidshilfen und Fachberatungsstellen für sexuelle Gesundheit sind für die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbare Stützen der öffentlichen Gesundheit. Wir setzen uns für eine auskömmliche Förderung bereits bestehender Stellen in diesem Bereich ein, um Kürzungen abzuwenden und die Arbeit auch in Zukunft weiterhin abzusichern. Darüber hinaus wollen wir geschützte, queermedizinische Versorgungszentren bauen und fördern – vorzugsweise angedockt an bereits bestehende medizinische Versorgungszentren (MVZ), um zukunftsorientierte, zentrale Versorgung zu schaffen. Dem Stigma von Menschen mit HIV begegnen wir vor allem im Gesundheits- und Pflegewesen mit Nachdruck: entsprechende Bildungs- und Sensibilisierungsangebote, etwa über die Landesärztekammer, die Pflegegesellschaft MV oder die lokalen Aidshilfen, wollen wir weiterhin unterstützen, um veralteten Vorurteilen endgültig den Boden zu entziehen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen die dauerhafte und ausreichende Finanzierung von AIDS-Hilfen und Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit sichern und vor allem im ländlichen Raum weiter ausbauen. Zudem setzen wir uns für landesweite Bildungsprogramme zur Aufklärung und Prävention von HIV ein.
FDP
Wir setzen uns für eine moderne, wohnortnahe und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung ein. Menschen mit HIV müssen uneingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung, Beratung und Präventionsangeboten haben und dürfen im Gesundheits- und Pflegewesen keine Benachteiligung erfahren. Besonders im ländlichen Raum ist es wichtig, bestehende Versorgungsangebote besser erreichbar zu machen und die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten, Beratungsstellen und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen zu stärken. Präventions- und Testangebote sollten möglichst niedrigschwellig ausgestaltet sein, damit sie von den Menschen tatsächlich genutzt werden können. Über konkrete Förderhöhen oder neue Einzelprogramme treffen wir noch keine Festlegungen. Entscheidend ist für uns, dass vorhandene Mittel wirksam eingesetzt werden und die Versorgung bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.
11. Konversionsbehandlungen Direktlink zu Frage 11
Wie stellen Sie sicher, dass das Verbot von Konversionsbehandlungen in MV auch durchgesetzt wird? Werden Sie eine benannte Melde- und Anlaufstelle für Betroffene einrichten und Fachkräfte im Gesundheitswesen, in Schulen und in der Jugendarbeit gezielt sensibilisieren? Ja/Nein.
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Das Verbot von Konversionsbehandlungen gilt seit Juni 2020 bundesrechtlich (Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, in Kraft seit dem 24. Juni 2020). Zur Kontrolle der Einhaltung in MV sowie zu einer landesweiten Melde- oder Anlaufstelle für Betroffene liegen öffentlich keine Informationen vor.
Aktualisiert am 31. August 2026.
SPD
Fachkräfte in Gesundheitswesen, Schule, Jugendhilfe und Beratung sollten gezielt über das bundesrechtliche Verbot, Warnsignale und Hilfsangebote informiert werden. Hinweise auf mögliche Verstöße müssen rechtssicher an zuständige Stellen weitergeleitet werden. Zusätzlich wollen wir Aufklärungsangebote fördern, die deutlich machen, dass sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität keiner Behandlung oder Korrektur bedürfen.
CDU
Wir werden uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass geltendes Recht in Deutschland durchgesetzt wird. Dazu zählt auch das Verbot von Konversionsbehandlungen.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Als Die Linke stehen wir ohne Wenn und Aber hinter dem gesetzlichen Verbot von Konversionsbehandlungen. Solche Pseudo-Therapien sind keine Behandlung, sondern eine schwere Menschenrechtsverletzung mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen. Um das Verbot in Mecklenburg-Vorpommern wirksam durchzusetzen, setzen wir vor allem auf die konsequente Nutzung und Stärkung bestehender Strukturen. Hier steht vor allem die Inanspruchnahme der bundesweiten Anlaufstelle im Fokus: Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes wurde bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Liebesleben – Schutz vor Konversionsbehandlungen) ein zentrales, vertrauliches und kostenloses Telefon- und Online-Beratungsangebot für Betroffene und Fachkräfte geschaffen. Diese Anlaufstelle muss in allen Regelsystemen unseres Landes bekannt sein. Bei konkreten Verstößen sind das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport als Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten sowie die Berufsaufsichten (Ärzte- und Psychotherapeutenkammer) zuständig, um Zulassungsentzüge und rechtliche Konsequenzen durchzusetzen.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja, wir werden eine landesweite Melde- und Anlaufstelle für Betroffene von Konversionsbehandlungen einrichten bzw. an bestehende Strukturen anbinden und Fortbildungen fördern, um Fachkräfte im Gesundheitswesen, in Schulen und in der Jugendarbeit zu sensibilisieren.
FDP
Wir als FDP lehnen Konversionsbehandlungen entschieden ab. Das geltende bundesrechtliche Verbot muss konsequent durchgesetzt werden. Menschen dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität verändern zu sollen. Aus unserer Sicht sollte zunächst geprüft werden, ob bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen diese Aufgaben wirksam wahrnehmen können. Wo Versorgungslücken bestehen, sollten diese gezielt geschlossen werden. Ebenso halten wir es für wichtig, dass Fachkräfte im Gesundheitswesen, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungsbereich über ausreichendes Wissen verfügen, um Betroffene angemessen zu unterstützen und an geeignete Beratungsangebote zu verweisen. Dabei setzen wir auf bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote und die Nutzung bestehender Strukturen statt auf zusätzliche Bürokratie.
Beratung, Förderung & Community-Strukturen
12. Finanzierung von Fachberatungsstellen Direktlink zu Frage 12
Um welche Summe bzw. welchen Prozentsatz wollen Sie die Landesmittel für queere Fachberatungsstellen in der kommenden Legislaturperiode erhöhen?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Im Doppelhaushalt 2020/2021 war eine Aufstockung der Landesmittel für LSBTIAQ*-Beratungsstellen um 90.000 € vorgesehen; eine amtliche Bestätigung der tatsächlich verausgabten Summe ist öffentlich nicht auffindbar. Die neue TIN*MV-Beratungsstelle ist bislang nur bis 2027 befristet finanziert – Verstetigung offen.
Aktualisiert am 31. August 2026.
SPD
Queere Lebensentwürfe wollen wir noch besser vor Diskriminierung schützen, indem wir unser politisches Handeln konsequent am Landesaktionsplan Vielfalt ausrichten und gemeinsam mit der Community weiterentwickeln. Vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2026 hat Mecklenburg-Vorpommern die Ausgaben für queere Beratungsangebote von jährlich insgesamt rund 166.000 Euro auf rund 306.000 Euro gesteigert. Diesen erfreulichen Weg wollen wir im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel fortsetzen. Wir wollen zudem eine langfristige Perspektive für die neu geschaffene Beratung für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen erreichen helfen.
CDU
Dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage möglich.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Dies ist erneut eine Frage zu konkreten Mitteln. Hierzu möchten wir gern eine allgemeine Aussage treffen: Wir werden keinen Haushaltsverhandlungen vorgreifen und an irgendeiner Stelle bestimmte Summen aufrufen. Das gilt für diesen Wahlprüfstein und für alle Weiteren. Wir halten es für unseriös, vor einer Wahl irgendwelche Versprechungen dieser Art zu machen – sei es konkrete Summen oder konkrete Vorhaben betreffend. Die Haushaltsaufstellung ist oberste Aufgabe des Landtages – nicht einer einzelnen politischen Partei. Außerdem verändern sich Bedarfe und heute genannte Summen können bereits morgen nicht mehr bedarfsgerecht sein. Deshalb lehnen wir es ab, Ihnen zu irgendetwas konkrete Summen zu nennen und haben entsprechende Fragen bisher ausgelassen. Dieses Verfahren behalten wir bei. Alles andere halten wir für schlicht unprofessionell. Was wir Ihnen jedoch sagen können: Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung queerer Strukturen ein – auch im Rahmen der Haushaltsverhandlungen. Wir laden alle betreffenden Projekte, Initiativen, Vereine und Verbände herzlich dazu ein, vor den nächsten Haushaltsverhandlungen mit unserer Landtagsfraktion in Kontakt zu treten. Wir sind sehr dankbar für jeglichen Austausch und Anregungen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wie bereits unter Frage 6 dargestellt, werden wir die Finanzierung der TIN*MV-Beratungsstelle an den bisherigen 140.000 € pro Jahr ausrichten und die Finanzierung über 2027 hinaus verlässlich fortführen und absichern. Dazu müssen wir feststellen, dass die aktuellen Beratungsangebote nicht ausreichend sind, um den Bedarf abzudecken. Wir werden uns mindestens für eine Inflationsanpassung einsetzen, arbeiten aber aktiv an einer Erweiterung der Finanzierung der Beratungsstrukturen.
FDP
Wir erkennen an, dass Beratungsangebote für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen einen wichtigen Beitrag leisten können. Öffentliche Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo sie nachweislich einen konkreten Bedarf decken und wirksam eingesetzt werden. Über den Umfang einer Förderung sollte auf Grundlage einer transparenten Bedarfs- und Wirksamkeitsanalyse entschieden werden. Ziel muss sein, vorhandene Mittel effizient einzusetzen und Versorgungslücken dort zu schließen, wo sie tatsächlich bestehen. Dabei stehen für uns eine verlässliche Versorgung, transparente Förderentscheidungen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern gleichermaßen im Mittelpunkt.
13. Erreichbarkeit im ländlichen Raum Direktlink zu Frage 13
Mit welchen konkreten Schritten (neue Standorte, mobile Angebote) wollen Sie queere Beratung auch in strukturschwachen Regionen wie Vorpommern sicherstellen?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Queere Beratung in MV erfolgt aktuell über nur zwei hauptamtliche, kommunal geförderte Stellen bei rat+tat e.V. in Rostock sowie die hauptamtliche, landesgeförderte TIN*Beratungsstelle in Greifswald; in anderen Städten wird die Beratung ausschließlich ehrenamtlich durch Vereine geleistet. Eine flächendeckende, hauptamtliche Struktur – insbesondere im ländlichen Raum – besteht bislang nicht.
SPD
Bestehende Beratungsstrukturen und Vereine sollten beim Ausbau digitaler Beratungsangebote unterstützt werden, damit queere Beratung auch in strukturschwachen Regionen angeboten werden kann.
CDU
Wir wollen über alle Beratungsarten hinweg die Versorgung für die Menschen im Land verbessern. Das ist gerade im ländlichen Raum eine Herausforderung. Mobile und Digitale Angebote können ein Ansatzpunkt sein.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Als Die Linke ist es unser Anspruch, dass Menschen in ganz Mecklenburg-Vorpommern, egal ob in den Ballungsräumen oder in strukturschwachen ländlichen Regionen, verlässliche Unterstützung, Beratung und Schutz finden. In den fünf Jahren unserer Regierungsverantwortung haben wir gezeigt, dass wir entsprechende Prioritäten setzen: Mit der Finanzierung für die spezialisierte Landesberatungsstelle TIN*MV in Greifswald haben wir erstmals eine landesgeförderte, hauptamtliche Beratungsstruktur auf den Weg gebracht. Daran wollen wir in der kommenden Legislaturperiode anknüpfen: Um ein Flächenland wie MV abzudecken, bedarf es der dauerhaften Absicherung bereits bestehender Beratungsstellen, des Aufbaus mobiler Angebote sowie geschützter digitaler Beratungsformate. Auch eine engere Vernetzung mit regionalen Anlaufstellen der Jugendarbeit und Sozialberatung ist dafür ein zentraler Baustein. In den kommenden Haushaltsverhandlungen werden wir uns konsequent dafür einsetzen, dass der Ausbau und die Absicherung dieser sozialen Infrastruktur für Vielfalt auch im ländlichen Raum verlässlich finanziell unterfüttert werden. Mit einer starken Linken im Parlament kann dies gelingen.
Bündnis 90/Die Grünen
Zum flächendeckenden Ausbau queerer Beratungsangebote wollen wir die Absicherung von Räumlichkeiten gewährleisten und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die kleinen queeren Vereine und Initiativen, die sich gerade im Land bilden, sollen gefördert werden. Auch möchten wir Angebote digitalisieren, um die Erreichbarkeit auch dort sicherzustellen, wo der Zugang vor Ort schwierig ist.
FDP
Beratungsangebote sollen auch für Menschen im ländlichen Raum gut erreichbar sein. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern müssen Unterstützungsangebote möglichst wohnortnah oder digital zugänglich sein. Neben der persönlichen Beratung können auch digitale Beratungsangebote und eine stärkere Zusammenarbeit bestehender Träger dazu beitragen, Menschen unabhängig von ihrem Wohnort einen unkomplizierten Zugang zu Unterstützung zu ermöglichen.
14. Landesaktionsplan überjährig finanzieren Direktlink zu Frage 14
Werden Sie sich für eine überjährige, statt jährlich neu zu beantragende Finanzierung des Landesaktionsplans „Vielfalt und Toleranz MV“ einsetzen? Ja/Nein. Wie wollen Sie die Umsetzung des Aktionsplanes nachhalten?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
MV hat bereits seit 2015 einen Landesaktionsplan, 2024 fortgeschrieben mit rund 80 Maßnahmen. SPD, Grüne und Linke bekannten sich 2021 klar zu dessen finanzieller Stärkung, FDP zurückhaltender, CDU unklar.
SPD
Um den Dialog zur Umsetzung des fortgeschriebenen Landesaktionsplans zu fördern und einen regen Erfahrungsaustausch innerhalb der Ressorts der Landesregierung zu ermöglichen, wird die ressortübergreifende Planungsgruppe, die bei der Erarbeitung der Fortschreibung involviert war, als Begleitgremium unter der Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bestehen bleiben und aktiv für die Umsetzung der Maßnahmen zusammenarbeiten. Die kontinuierliche Unterstützung und Koordination durch dieses Gremium sollen sicherstellen, dass die definierten Maßnahmen effektiv umgesetzt werden können. Zusätzlich wird nach Ablauf der fünf Jahre eine Evaluation des Umsetzungsstandes der Maßnahmen durchgeführt, um den Fortschritt zu analysieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen
CDU
Dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage möglich.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Die Linke sagen wir klar: Ja, wir setzen uns nachdrücklich für eine überjährige und verlässliche Finanzierung des Landesaktionsplans ein. Wir wissen aus der Praxis sehr genau, dass die jährliche Neubeantragung von Projektmitteln enorme Unsicherheit für die engagierten Träger schafft und wertvolle Ressourcen bindet. Gleichzeitig wissen wir auch um die Realitäten von Haushaltsverhandlungen: Die Entscheidung über den Haushalt liegt letztlich beim gewählten Landtag, weshalb seriöse Politik keine absoluten Vollzugsgarantien im Voraus geben kann. Unser politisches Ziel für die kommenden Etatberatungen steht jedoch fest: Wir streben mehrjährige Fördervereinbarungen sowie verlässliche Zeilen im Haushalt an, um den Initiativen vor Ort die nötige Planungssicherheit zu geben. Um die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans transparent nachzuhalten, befürworten wir zudem ein regelmäßiges Monitoring durch einen Fortschrittsbericht an den Landtag sowie eine enge Einbindung der zivilgesellschaftlichen LSBTIQ*-Verbände.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja, wir werden uns für eine überjährige und sichere Finanzierung des Landesaktionsplans „Vielfalt und Toleranz MV“ einsetzen und regelmäßig überprüfen, wie die Umsetzung vorangeht. Hierzu möchten wir die Verbände klar einbinden und ehrlich und auf Augenhöhe über den Fortschritt sprechen.
FDP
Wir als FDP MV unterstützen einen transparenten und wirksamen Einsatz öffentlicher Mittel. Deshalb sollten Förderprogramme und Aktionspläne regelmäßig überprüft werden, um ihre Wirksamkeit, Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Eine pauschale Zusage für eine überjährige Finanzierung unabhängig von den erzielten Ergebnissen geben wir daher nicht. Wo sich Maßnahmen bewähren und einen nachweisbaren Mehrwert schaffen, sollte eine verlässliche Finanzierung grundsätzlich möglich sein. Voraussetzung dafür sind nachvollziehbare Ziele, transparente Erfolgskriterien und eine regelmäßige Evaluation.
15. CSD- und Projektförderung Direktlink zu Frage 15
Mit welcher Jahressumme wollen Sie CSD-Veranstaltungen in MV fördern?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Es gibt mehrere CSDs in MV (u. a. Rostock, Schwerin, Greifswald). Konkrete Zahlen zur Landesförderung einzelner CSDs sind öffentlich nicht eindeutig auffindbar.
SPD
Die CSDs als größte Veranstaltungen der queeren Community in MV sind gerade auch in kleineren Städten für die Sichtbarkeit von LSBTIQ* unverzichtbar und werden weiterhin von uns unterstützt. Die Höhe der Unterstützung muss im Zusammenhang mit den verfügbaren Haushaltsmitteln und den jeweilig unterschiedlich ausgestalteten CSD-Veranstaltungen geprüft werden.
CDU
Dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage möglich.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Wir wollen eine landesseitige Kulturförderung für queere Initiativen. Konkret können wir uns hier einen Fonds oder einen vergleichbaren Fördertopf vorstellen, der entsprechende Vereine, Projekte und auch Veranstaltungen fördert. Das Ziel ist dabei nicht allein, den Schutz von queeren Initiativen innerhalb zivilgesellschaftlicher Strukturen zu bewahren, sondern auch den der CSDs, vor allem im ländlichen Raum. Wir begreifen CSDs nicht als reine Kulturveranstaltungen, sondern als unverzichtbare Demonstrationen für Menschenrechte, Vielfalt und Demokratie, die es unbedingt zu unterstützen gilt.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir werden queere Veranstaltungen im Land fördern und CSDs klar unterstützen. Speziell möchten wir kleine CSDs finanziell unterstützen und die Durchführung aller CSDs vor Rechtsextremist*innen und möglichen Schikanen schützen. Eine exakte Zahl werden wir jetzt nicht nennen. Wir werden aber finanzielle Bedarfe gemeinsam mit den Verbänden ermitteln und hierzu einen konkreten Vorschlag für den nächsten Doppelhaushalt machen.
FDP
Wir schätzen das ehrenamtliche Engagement und die wichtige Arbeit der vielen Menschen, die CSD-Veranstaltungen und andere zivilgesellschaftliche Projekte organisieren. Sie leisten einen Beitrag zu einer offenen Gesellschaft und ermöglichen Begegnung, Austausch und Sichtbarkeit. Über öffentliche Fördermittel sollte grundsätzlich anhand transparenter Kriterien, des konkreten Bedarfs und der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden werden. Unser Ziel ist eine faire, nachvollziehbare und verlässliche Förderpraxis für gesellschaftliches Engagement.
Jugend & Familie
16. Queere Jugendarbeit Direktlink zu Frage 16
Werden Sie eine feste, hauptamtliche Struktur für queere Jugendarbeit im ländlichen Raum schaffen statt punktueller Projektförderung? Wie soll sie finanziert werden?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Queere Jugendarbeit in MV wird bislang überwiegend ehrenamtlich geleistet, insbesondere im ländlichen Raum. Angesichts steigender Kosten (u. a. für Räume, Fahrten, Material) ist dieses ehrenamtliche Engagement zunehmend an seine Grenzen gestoßen und in dieser Form absehbar nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten.
SPD
Mit Blick auf die Herausforderungen im Landeshaushalt in den kommenden Jahren, geht es uns zunächst darum, die vorhandenen Strukturen zu erhalten und zu stärken. Wenn das sichergestellt ist, können zusätzliche Strukturen erörtert werden.
CDU
Dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage möglich.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Als Die Linke sagen wir klar: Ja, wir wollen weg von der unsicheren Projektförderung und hin zu verlässlichen, hauptamtlichen Strukturen für die queere Jugendarbeit – gerade im ländlichen Raum. Es ist ein großes Verdienst der ehrenamtlichen Initiativen, dass sie in den vergangenen Jahren unter oft schwierigen Bedingungen Räume und Angebote für queere Jugendliche geschaffen haben. Für uns gilt immer: Ehrenamt braucht ein stabiles hauptamtliches Fundament. Die Absicherung dieser Strukturen hat für uns eine hohe Priorität. In der aktuell (noch) laufenden Legislaturperiode war es der Verdienst der Linksfraktion, dass die Haushaltsansätze im Bereich der Jugendarbeit stark erhöht wurden – trotz Haushaltsdefizit. Das zeigt: Links wirkt. Wir setzen uns in den anstehenden Haushaltsverhandlungen dafür ein, dass die Förderung der queeren Jugendarbeit verankert wird.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen uns für einen Topf im Haushalt zur Förderung queerer Projekte, Vereine, Beratungs- und Unterstützungsangebote einsetzen und mit dessen Mitteln auch langfristig queere Jugendarbeit absichern.
FDP
Alle jungen Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität – sollen Zugang zu Beratung, Unterstützung und Jugendangeboten haben. Gerade im ländlichen Raum müssen Hilfs- und Freizeitangebote gut erreichbar sein. Wir setzen auf leistungsfähige Kinder- und Jugendhilfestrukturen sowie auf eine bedarfsgerechte Förderung bestehender Angebote. Wo Versorgungslücken bestehen, sollten diese gemeinsam mit den Kommunen und Trägern analysiert und geschlossen werden. Entscheidend ist für uns als FDP, dass junge Menschen verlässliche Ansprechpersonen und Unterstützungsangebote finden. Über die Finanzierung neuer Strukturen sollte auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfs und einer transparenten Prioritätensetzung entschieden werden.
17. Regenbogenfamilien Direktlink zu Frage 17
Werden Sie verbindliche Vorgaben für Kitas und Familienbildungsstätten zum Umgang mit Regenbogenfamilien einführen (z. B. in Bildungsplänen)? Ja/Nein.
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Konkrete Landesmaßnahmen speziell zu Regenbogenfamilien sind nicht eindeutig dokumentiert; 2021 wurde das Thema vor allem bundespolitisch (Abstammungsrecht) diskutiert.
SPD
Die SPD Mecklenburg-Vorpommern setzt sich auf Bundesebene für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Familien- und Abstammungsrecht ein und steht zur gesellschaftlichen Realität vielfältiger Familienformen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungskonzeption ist es unser Ziel, Vielfalt zu fördern und verbindlichere Vorgaben zum Umgang mit unterschiedlichen Familienformen, einschließlich Regenbogenfamilien, zu erarbeiten und in die Bildungspläne für Kitas und Familienbildungsstätten einzubringen.
CDU
Nein. Für uns gilt: Familie ist Familie. Alle Familien verdienen Respekt, Wertschätzung und eine gleichberechtigte Behandlung. Unser Maßstab ist das Wohl des Kindes und seine bestmögliche Entwicklung, nicht die Familienform. Entscheidend ist für uns, dass Kitas und Familienbildungsstätten allen Kindern und ihren Familien offen und respektvoll begegnen. In der frühkindlichen Bildung setzen wir den Schwerpunkt auf gute pädagogische Qualität und die bestmögliche Entwicklung jedes Kindes.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Ja, unterschiedliche Familienformen sollen in Kindertageseinrichtungen und Familienbildungsstätten selbstverständlich berücksichtigt werden. Der fortgeschriebene Landesaktionsplan berücksichtigt Regenbogenfamilien ausdrücklich und versteht darunter nicht nur Familien mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern, sondern unter anderem auch Familien mit trans*, intergeschlechtlichen, nicht-binären oder queeren Eltern sowie Adoptiv-, Pflege- und Co-Elternschaften. Diversität und pädagogischer Umgang mit Regenbogenfamilien ist bereits fester Bestandteil der Ausbildung von Erzieher:innen. Das Ziel einer diversitätsbewussten Pädagogik besteht in der Förderung von Chancengleichheit, der Vermeidung von Diskriminierung und der Wertschätzung eines jeden Menschen. Wir unterstützen die ausdrückliche Berücksichtigung von Regenbogenfamilien bei der Weiterentwicklung der Bildungskonzeption und anderer pädagogischer Grundlagen. Dazu gehören diversitätssensible Materialien, eine inklusive Elternkommunikation, die Qualifizierung von Fachkräften sowie die Zusammenarbeit mit queeren Beratungsstellen und Interessenvertretungen.
Bündnis 90/Die Grünen
Verbindliche Vorgaben für Kitas und Familienbildungsstätten zum Umgang mit Regenbogenfamilien werden wir dahingehend einführen, dass wir uns, wie in der Antwort auf Frage 1 erläutert, für eine fachlich fundierte und altersgerechte sexuelle Aufklärung bereits in der Kita einsetzen, die auch die Sensibilisierung für Regenbogenfamilien beinhaltet.
FDP
Wir als FDP stehen für die Gleichbehandlung aller Familien. Kinder verdienen unabhängig von der Familienform die gleichen Chancen, Wertschätzung und einen respektvollen Umgang. Verbindliche landesweite Vorgaben für Bildungspläne oder die pädagogische Arbeit in Kitas und Familienbildungsstätten sehen wir jedoch nicht als den richtigen Weg. Die konkrete Ausgestaltung pädagogischer Konzepte sollte von den zuständigen Fachleuten sowie den Einrichtungen selbst verantwortet werden und nicht durch politische Detailvorgaben erfolgen.
Geflüchtete
18. Schutzkonzepte für queere Geflüchtete Direktlink zu Frage 18
Werden Sie verbindliche Schutzkonzepte für queere Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften in MV einführen? Ja/Nein. Wie planen Sie diese nachzuhalten?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Bislang keine bekannten verbindlichen, landesweiten Schutzkonzepte speziell für queere Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften in MV. Unterbringung und Betreuung liegen im Zuständigkeitsbereich des Landes/der Kommunen.
SPD
Ja. Heute verfügen die meisten Gemeinschaftsunterkünfte über allgemeine Gewaltschutzkonzepte, die auch queere Personen mitdenken – ein landeseinheitliches Verfahren speziell für queere Geflüchtete fehlt aber, und der Ausbaustand ist von Landkreis zu Landkreis sehr unterschiedlich. Da die Unterbringung in kommunaler Zuständigkeit liegt, kann das Land nur den Rahmen setzen – etwa über die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung oder die Musterverträge des Landesamtes für innere Verwaltung. Genau das wollen wir tun: verbindliche Mindeststandards vorgeben, die queere Personen ausdrücklich benennen.
CDU
Eine zusätzliche landesweit verbindliche Sonderregelung ausschließlich für queere Geflüchtete wollen wir nicht einführen. Entscheidend ist für uns vielmehr, dass der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung in den Gemeinschaftsunterkünften insgesamt verlässlich gewährleistet wird und dabei besondere Schutzbedürfnisse berücksichtigt werden. Die CDU Mecklenburg-Vorpommern respektiert die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, stellt sich gegen Diskriminierung und will intersexuelle und transsexuelle Menschen besser unterstützen. Das gilt auch für Menschen, die als Geflüchtete bei uns Schutz suchen. Gerade in Gemeinschaftsunterkünften muss deshalb sichergestellt sein, dass besondere Gefährdungslagen erkannt werden und Betroffene geeignete Ansprechpartner und Schutzmöglichkeiten haben. Zur Nachhaltung setzen wir auf klare Zuständigkeiten und wirksame Kontrollen. Bei einer Weiterentwicklung der Anforderungen an den Gewaltschutz sollten diese bestehenden Kontrollstrukturen genutzt werden. Entscheidend ist für uns nicht die Schaffung zusätzlicher Parallelstrukturen, sondern dass Schutzstandards in der Praxis tatsächlich eingehalten und überprüft werden.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Für einen wirksamen Gewaltschutz wollen wir die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung (GUVO) überarbeiten, um den Schutz von queeren Geflüchteten in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes rechtlich sicherzustellen. Dabei müssen getrennte Sanitärbereiche, Rückzugsräume und geschulte Unterkunftsleitungen garantiert werden. Eine entsprechende Initiative hat unsere Landtagsfraktion bereits in der (noch) aktuellen Legislaturperiode angestoßen, dies fand letztlich jedoch keine Mehrheiten innerhalb der Koalition. Dies bedauern wir sehr und werden das Thema weiterhin prioritär behandeln, um entsprechende Verbesserungen zu erreichen.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja, wir wollen geschützte Einrichtungen und Rückzugsmöglichkeiten für FLINTA*-Personen schaffen. Darüber hinaus bauen wir die Sprach- und Integrationskurse mit verlässlicher Kinderbetreuung aus und stärken Bildungsangebote, die FLINTA*-spezifische Bedarfe berücksichtigen. Zudem wollen wir in Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Gemeinschaftsunterkünften getrennte Schutzräume und queersensibel geschultes Personal gewährleisten. Weiterhin fordern wir spezialisierte Beratung, Unterstützung und rechtliche Begleitung für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden.
FDP
Wir als FDP setzen uns dafür ein, dass alle Menschen wirksam vor Gewalt, Bedrohung und Diskriminierung geschützt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für queere Geflüchtete, deren besondere Schutzbedürfnisse angemessen berücksichtigt werden müssen. Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass bestehende Schutzstandards konsequent umgesetzt, Mitarbeitende entsprechend sensibilisiert und Gefährdungslagen frühzeitig erkannt werden. Die Einhaltung der Schutzstandards sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Trägern weiterentwickelt werden.
19. Fachliche Beratungskompetenz für queere Geflüchtete Direktlink zu Frage 19
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat einen Antrag auf zusätzliche spezialisierte Beratungsstelle für queere Geflüchtete abgelehnt mit der Begründung, die allgemeinen Geflüchtetenberatungsstellen würden diese Beratung mit abdecken. Wie bewerten Sie diese Einschätzung angesichts von Rückmeldungen aus genau diesen Beratungsstellen, dass ihnen für eine fachlich fundierte Beratung queerer Geflüchteter die notwendige Expertise fehlt? Werden Sie sich für eine Revision dieser Entscheidung, für verpflichtende Fortbildungen des bestehenden Personals oder für eine eigenständige Fachberatungsstelle einsetzen?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Laut LAGuS wird kein zusätzlicher Bedarf für eine eigene Beratungsstelle für queere Geflüchtete gesehen, da die allgemeine Geflüchtetenberatung dies mit übernehme. Aus der Praxis der bestehenden Beratungsstellen selbst liegen jedoch Aussagen vor, dass die notwendige fachliche Expertise zu queerspezifischen Themen (Verfolgungsgründe, Diskriminierungserfahrungen, spezifische Schutzbedürfnisse) dort nicht ausreichend vorhanden ist. Es besteht eine Diskrepanz zwischen der offiziellen Einschätzung der Landesverwaltung und der Selbsteinschätzung der Praxis.
SPD
Die geschilderte Diskrepanz zwischen Verwaltungsbewertung und Praxis muss überprüft werden. Betroffene, bestehende Beratungsstellen und queere Fachverbände sind in die Bewertung einzubeziehen.
CDU
Nein, wir teilen die Auffassung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.
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Die Linke
Als Die Linke teilen wir die pauschale Ablehnung des LAGuS nicht und nehmen die von Ihnen benannten Rückmeldungen aus der Beratungspraxis sehr ernst. Queere Geflüchtete gehören zu den besonders vulnerablen Gruppen, die im Asylverfahren und im Alltag spezifische Diskriminierungs- und Verfolgungserfahrungen verarbeiten müssen. Wenn die allgemeinen Beratungsstellen selbst zurückmelden, dass ihnen hierfür die notwendige Fachexpertise fehlt, darf eine Landesverwaltung das nicht einfach ignorieren. Eine flächendeckende und qualifizierte Beratung lässt sich nicht allein durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben auf ohnehin belastete Regelstrukturen erreichen. Deshalb setzen wir uns mit nachdrücklicher Priorität dafür ein, dass diese Entscheidung im Austausch mit den Fachverbänden und Beratungsstellen kritisch überprüft und ggf. revidiert wird. Unser erklärtes Ziel als Partei Die Linke ist es, Beratungs- und Interventionsstellen für queere Betroffene von sexueller und körperlicher Gewalt auszubauen und zu etablieren, insbesondere mit dem Zusatz „queere Geflüchtete“, um diese besonders vulnerable Gruppe gezielter zu unterstützen. Gleichzeitig wollen wir das Personal der allgemeinen Geflüchtetenberatung durch gezielte, praxisnahe Schulungs- und Sensibilisierungsangebote stärken, um eine verlässliche Erstberatung und die sichere Weitervermittlung an Spezialangebote im gesamten Land zu gewährleisten. Wir unterstützen auch die Forderung nach dem Aufbau einer spezialisierten Fachberatungsstelle für queere Geflüchtete.
Bündnis 90/Die Grünen
Da die Beratungsstellen selbst angeben, dass sie keine fachlich fundierte Beratung queerer Geflüchteter gewährleisten können, werden wir dem nicht widersprechen und sehen in der Folge die Notwendigkeit verpflichtender Fortbildungen für das Personal. Eine eigene Fachberatungsstelle dafür einzurichten, werden wir prüfen.
FDP
Wir halten eine fachlich qualifizierte Beratung für alle Geflüchteten für wichtig. Beratungsstrukturen müssen in der Lage sein, auf unterschiedliche Lebenssituationen und individuelle Schutzbedarfe angemessen einzugehen. Ob hierfür eine zusätzliche spezialisierte Beratungsstelle erforderlich ist, sollte anhand des tatsächlichen Bedarfs und der Erfahrungen der bestehenden Beratungsangebote bewertet werden. Wenn sich zeigt, dass vorhandene Strukturen bestimmte Beratungsbedarfe dauerhaft nicht abdecken können, sollten geeignete Lösungen gemeinsam mit den zuständigen Trägern entwickelt werden.
Verwaltung & Arbeitswelt
20. Diversity-Konzept Landesverwaltung Direktlink zu Frage 20
Werden Sie ein verbindliches Diversity-Konzept für die Landesverwaltung MV als Arbeitgeberin einführen, das LSBTIAQ*-Belange explizit einschließt? Bis wann?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Das Sozialministerium (MSGS) ist koordinierend für LSBTIAQ*-Belange zuständig. Ein eigenständiges, verbindliches Diversity-Konzept für die gesamte Landesverwaltung ist öffentlich nicht klar belegt.
SPD
Die Fortschreibung des Landesaktionsplanes für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern hält ausdrücklich fest, dass für die Mitarbeitenden der Landesverwaltung spezielle Konzepte der Personalentwicklung und des Fortbildungsbereiches vorgesehen sind.
CDU
Nein, das ist unsererseits nicht geplant.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Ja, wir setzen uns für die Einführung eines verbindlichen Diversity-Konzept für die Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ein, das LSBTIQ-Belange explizit einschließt. Die Landesverwaltung muss als eine der größten Arbeitgeberinnen im Land eine Vorbildfunktion einnehmen und ein lückenlos diskriminierungsfreies, wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten garantieren.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir werden uns für ein verbindliches Diversity-Konzept in der Landesverwaltung einsetzen und dieses so zeitnah wie möglich umsetzen.
FDP
Wir als FDP Mecklenburg-Vorpommern erwarten von der Landesverwaltung, dass sie allen Beschäftigten mit Respekt begegnet und Diskriminierung konsequent verhindert. Chancengerechtigkeit und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld müssen selbstverständlich sein. Ein verbindliches Diversity-Konzept ausschließlich auf Grundlage politischer Vorgaben sehen wir aktuell nicht vor. Entscheidend ist für uns, dass die bestehenden arbeits- und beamtenrechtlichen Regelungen konsequent angewendet werden und die Landesverwaltung als moderne Arbeitgeberin ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld gewährleistet.
21. Selbstbestimmung in Verwaltungsprozessen Direktlink zu Frage 21
Bis wann sollen alle Landesbehörden in MV das Selbstbestimmungsgesetz in eigenen Formularen und Verwaltungsprozessen vollständig umgesetzt haben?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten; die Anmeldung der Erklärung beim Standesamt ist bereits seit dem 1. August 2024 möglich. Offen ist, wie konsequent Landesbehörden und Meldewesen in MV die Vorgaben bereits in eigenen Formularen/Prozessen umsetzen.
Aktualisiert am 31. August 2026.
SPD
Für die SPD Mecklenburg-Vorpommern gehört die konsequente Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes zur Selbstverständlichkeit einer diskriminierungsfreien Verwaltung. Menschen, die von ihrem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch gemacht haben, müssen sich in Formularen und Verwaltungsprozessen korrekt wiederfinden. Das gilt für digitale und analoge Verfahren gleichermaßen. Wir werden prüfen, bei welchen Formularen und Verwaltungsverfahren der Landesbehörden noch Anpassungsbedarf besteht, und notwendige Änderungen zügig vorantreiben. Die laufende Digitalisierung und Modernisierung der Landesverwaltung wollen wir dafür nutzen. Einen festen Stichtag legen wir nicht fest; die vollständige Umsetzung soll aber mit hoher Priorität verfolgt werden.
CDU
Die Frage kann nicht beantwortet werden. Uns sind keine Probleme bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern bekannt.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Als Die Linke begrüßen wir das Selbstbestimmungsgesetz des Bundes ausdrücklich als längst überfälligen Schritt für die Rechte trans*, inter* und nicht-binärer Menschen. Es ist nun die Aufgabe der Verwaltung, dafür zu sorgen, dass Bundesrecht einheitlich und respektvoll umgesetzt wird. Als politische Kraft setzen wir uns dafür ein, dass das Landesportal sowie die nachgeordneten Behörden die Anpassung aller Formulare, Register und digitalen Verwaltungsprozesse mit hoher Priorität vorantreiben.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Selbstbestimmungsgesetz so schnell wie möglich vollständig in Verwaltungsprozessen umgesetzt wird.
FDP
Wir erwarten, dass geltendes Recht zügig, vollständig und bürgerfreundlich umgesetzt wird. Das gilt selbstverständlich auch für das Selbstbestimmungsgesetz. Die Landesverwaltung sollte ihre Formulare und Verwaltungsprozesse zeitnah an die geltende Rechtslage anpassen. Unser Anspruch ist eine moderne, digitale und serviceorientierte Verwaltung, die rechtssicher arbeitet und Bürgerinnen und Bürgern unnötige bürokratische Hürden erspart.
22. Landesantidiskriminierungsgesetz Direktlink zu Frage 22
Werden Sie ein Landesantidiskriminierungsgesetz einführen, das auch Diskriminierung durch staatliche Stellen erfasst? Ja/Nein und Begründung.
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Ein eigenständiges Landesantidiskriminierungsgesetz existiert in MV bislang nicht; Diskriminierungsschutz im Verhältnis zu staatlichen Stellen ist über das AGG des Bundes nur eingeschränkt (v. a. zivilrechtlich) abgedeckt. Eigene Landesantidiskriminierungsgesetze haben bislang Berlin (2020), Rheinland-Pfalz (2026) und Nordrhein-Westfalen (2026).
Aktualisiert am 31. August 2026.
SPD
Nein. Ein eigenständiges Landesantidiskriminierungsgesetz ist im Regierungsprogramm 2026–2031 nicht vorgesehen. Mit der vom Landtag beschlossenen Novelle des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes haben wir stattdessen einen niedrigschwelligen Beschwerdeweg geschaffen: Der Bürgerbeauftragte nimmt künftig auch die Aufgaben einer Ombudsperson gegen Diskriminierung wahr. Sie soll auf die Vermeidung und Beseitigung von Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Verwaltung hinwirken und kann eigene Empfehlungen an die zuständigen Stellen richten. Damit stärken wir den Schutz vor Diskriminierung im Kontakt mit Behörden, ohne derzeit ein eigenständiges Landesantidiskriminierungsgesetz vorzusehen. Die praktische Arbeit der Ombudsperson wollen wir begleiten und auswerten.
CDU
Nein, das ist unsererseits nicht geplant.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Ja, das wollen wir. Bereits in der aktuell (noch) laufenden Legislaturperiode wurde ein solches Gesetz durch das links geführte Justizministerium erarbeitet – leider fand es im Kabinett keine Mehrheit. Dennoch werden wir uns weiter dafür einsetzen und mit hoher Priorität behandeln. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir sehen die Notwendigkeit eines Landesantidiskriminierungsgesetzes in MV, um queere Menschen auch gegenüber staatlichen Stellen und Landesbehörden rechtlich gleichzustellen.
FDP
Nein. Wir als FDP sehen für Mecklenburg-Vorpommern derzeit keinen Bedarf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Bereits heute bestehen umfassende verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung. Unser Ansatz ist, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden und den Rechtsstaat zu stärken, anstatt zusätzliche Rechtsvorschriften zu schaffen. Neue gesetzliche Regelungen führen häufig zu zusätzlicher Bürokratie und Rechtsunsicherheit, ohne den Schutz der Betroffenen automatisch zu verbessern.
Hochschule
23. Namens-/Geschlechtsänderung an Hochschulen Direktlink zu Frage 23
Werden Sie eine einheitliche, unkomplizierte Regelung an allen Hochschulen in MV einfordern, mit der trans und nicht-binäre Studierende Namen und Personenstand in internen Systemen ändern können? Bis wann?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Keine belastbaren öffentlichen Informationen zu einheitlichen Regelungen an den Hochschulen in MV (Rostock, Greifswald, Neubrandenburg, Wismar, Stralsund) gefunden.
SPD
Ja. Die SPD Mecklenburg-Vorpommern wird sich dafür einsetzen, dass an allen Hochschulen des Landes eine einheitliche und unbürokratische Regelung gilt, mit der trans und nicht-binäre Studierende ihren selbstgewählten Namen und Personenstand in internen Systemen, etwa Immatrikulationsunterlagen, Studierendenausweisen, E-Mail-Adressen und Prüfungsverwaltung, ändern können, ohne dafür Gutachten oder gerichtliche Verfahren vorlegen zu müssen. Das entspricht dem Grundgedanken des Selbstbestimmungsgesetzes, für das sich die SPD auf Bundesebene eingesetzt hat und das wir auch auf Landesebene konsequent umsetzen wollen. Eine hochschulübergreifend einheitliche Praxis ist unserer Ansicht nach sinnvoll, denn dadurch wird verhindert, dass Studierende je nach Standort unterschiedlich behandelt werden.
CDU
Für die CDU MV ist klar: Jede Studierende und jeder Studierende soll an unseren Hochschulen mit Respekt und auf Augenhöhe behandelt werden, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Lebensentwurf. Verwaltungsprozesse sollen niemandem im Weg stehen, sein Studium in Würde zu absolvieren. Gleichzeitig vertrauen wir unseren Hochschulen, praxistaugliche Lösungen für ihre internen Systeme selbst zu gestalten – im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, aber mit dem klaren Auftrag, dass diskriminierungsfreier Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen für alle Studierenden selbstverständlich sein muss. Wo Hochschulen Regelungsbedarf erkennen, werden wir sie darin unterstützen, zügig zu unkomplizierten Lösungen zu kommen.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Ja. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Studierende sollen an allen staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern ihren Namen und Geschlechtseintrag unkompliziert und diskriminierungsfrei in den hochschulinternen Systemen ändern können. Wir werden entsprechende Maßnahmen in den Verhandlungen der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und Universitäten aufnehmen, um einheitliche Lösungen anzuregen – letzten Endes liegt dies jedoch im Bereich der universitären Selbstverwaltung, die für uns ein hohes Gut ist. Wir sind hier sehr zuversichtlich, zumal viele Hochschulen bereits gute Lösungen entwickelt haben: Die Universität Rostock ermöglicht entsprechende Änderungen unter Nutzung des dgti-Ergänzungsausweises seit 2021 für zentrale Anwendungen. An der Universität Greifswald kann der gewählte Name unter anderem im Nutzeraccount, bei Prüfungen, in der E-Mail-Adresse, auf dem Studierendenausweis und in Lernplattformen verwendet werden. Auch die Hochschule Neubrandenburg sieht eine vorgezogene Änderung in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung vor.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen uns dafür einsetzen, die Hürden für die Änderung des Geschlechtseintrags abzubauen. Auch an Hochschulen muss dies einfach und unkompliziert möglich sein. Weiterhin wichtig ist, dass Menschen auch nachträglich und diskriminierungsfrei ihre Dokumente ändern können. Zur Frage nach dem Zeitpunkt: schnellstmöglich im Austausch mit dem entsprechenden Ministerium.
FDP
Wir als FDP setzen uns für eine moderne, digitale und serviceorientierte Hochschulverwaltung ein. Studierende sollten ihre Anliegen möglichst unbürokratisch und rechtssicher erledigen können. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz bestehen die bundesrechtlichen Grundlagen. Diese sollten von den Hochschulen zügig und praxisnah umgesetzt werden. Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Hochschulen und erwarten, dass sie die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig umsetzen und ihre Verwaltungsabläufe entsprechend anpassen.
Kultur, Erinnerung & Sichtbarkeit
24. Förderung queerer Kultur Direktlink zu Frage 24
Mit welcher Summe bzw. welchem Anteil am Kulturetat wollen Sie queere Kunst- und Kulturprojekte in MV fördern?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Spezifische, gesonderte Fördertöpfe oder Summen für queere Kunst- und Kulturprojekte im Landeskulturetat sind öffentlich nicht dokumentiert.
SPD
Wir stehen dazu, CSD-Veranstaltungen als größte sichtbare queere Kulturereignisse im Land weiterhin zu unterstützen und queere Kunst- und Kulturprojekte über die bestehenden Förderinstrumente wie den Bürgerfonds Kultur und die allgemeine Projektförderung zugänglich zu machen. Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage für queeres Leben werden wir zudem darauf achten, dass Sicherheitsaufwendungen für queere Kulturveranstaltungen nicht zu einer finanziellen Hürde für die Veranstalter*innen werden. Über konkrete Mittel für einzelne Projekte entscheidet der Landtag im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen. Die SPD Mecklenburg-Vorpommern legt sich bewusst nicht auf eine feste Summe oder einen festen Prozentanteil des Kulturetats für queere Kunst- und Kulturprojekte fest. Wir lehnen starre Förderquoten nach Zielgruppen ab, weil sie Kulturschaffende in Kategorien einteilen und die Förderpraxis unflexibel machen würden. Stattdessen setzen wir auf eine projektbezogene Förderung, die allen Kulturschaffenden gleichermaßen offensteht und sich am jeweiligen Bedarf orientiert.
CDU
Kultur in Mecklenburg-Vorpommern lebt von ihrer Vielfalt und diese Vielfalt umfasst ausdrücklich auch die Perspektiven und das künstlerische Schaffen der queeren Community. Wir wollen keine Förderlandschaft, die bestimmte Lebensrealitäten ausblendet oder gesondert behandelt, sondern eine, die allen offensteht: Kulturförderung nach klaren, nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Kriterien, bei der künstlerische Qualität und gesellschaftlicher Beitrag zählen und nicht die Frage, wer dahintersteht. Queere Kunst- und Kulturprojekte haben denselben Zugang zu den Mitteln des Landes wie jedes andere Projekt auch. Eine gesonderte Quote sehen wir nicht vor, weil wir überzeugt sind, dass echte Gleichbehandlung bedeutet, niemanden gesondert auszuweisen, sondern allen dieselbe Tür zu öffnen.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Wir streben eine gezielte Kulturförderung für queere Initiativen an. Diese sollte jegliche Formen queerer Kunst- und Kulturprojekte umfassen, um eine entsprechende Diversität in der Kunst- und Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns sichtbar zu machen und nachhaltig zu gewährleisten.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir werden uns dafür einsetzen, queere Kultur finanziell und strukturell zu unterstützen. Die Gelder sind explizit auch für queere Kultur gedacht. Der Etat der queeren Landesverbände sollte dementsprechend ausgestaltet sein, um ebenso Kultur zu unterstützen.
FDP
Wir bekennen uns zu einer vielfältigen Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Kunst und Kultur leben von Freiheit, Offenheit und unterschiedlichen Perspektiven. Wir sehen keine gesonderte Quote oder feste Fördersumme für queere Kunst- und Kulturprojekte vor. Förderentscheidungen sollten transparent, nach nachvollziehbaren Qualitätskriterien und unabhängig von politischen Vorgaben getroffen werden. Wir wollen eine Kulturförderung, die kulturelle Vielfalt ermöglicht, künstlerische Freiheit schützt und allen Projektträgern faire Chancen eröffnet.
25. Sichtbare Zeichen der Unterstützung Direktlink zu Frage 25
Werden Sie sich für ein sichtbares Zeichen der Landesregierung gegen queerfeindliche Übergriffe einsetzen (z. B. konsequentes Ersetzen entfernter Regenbogenflaggen, öffentliche Verurteilung von Vorfällen)? Wie konkret?
Sachstand – recherchiert von MeerVielfalt e.V.
Die Regenbogenflagge weht bereits an öffentlichen Gebäuden in MV. Gleichzeitig gab es 2023/24 mehrere Vorfälle, bei denen Regenbogenfahnen mutwillig entfernt oder ersetzt wurden (z. B. Neubrandenburg).
SPD
Für die SPD Mecklenburg-Vorpommern gehört das sichtbare Zeigen von Vielfalt zu den Selbstverständlichkeiten eines demokratischen Staates. In Regierungsverantwortung haben wir dafür gesorgt, dass die Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden gehisst werden darf, und wollen dies weiterhin sicherstellen. Nach queerfeindlichen Vorfällen wie den Auseinandersetzungen um die Regenbogenflagge in Neubrandenburg oder dem Brandanschlag auf das „b Sieben“ in Rostock haben wir gemeinsam mit anderen demokratischen Fraktionen im Landtag reagiert und uns klar an die Seite der queeren Community gestellt. Auch künftig werden wir queerfeindliche Übergriffe öffentlich klar verurteilen. Wird eine Regenbogenflagge an einer Landesliegenschaft mutwillig entfernt oder zerstört, soll sie zeitnah ersetzt werden.
CDU
Die CDU M-V wird alle Fälle und Übergriffe verurteilen, bei denen Menschen in ihren Grundrechten verletzt werden.
Nachträglich eingegangen am 1. September 2026. Warum die Antwort später kam
Die Linke
Wir als Die Linke halten die erweiterte Möglichkeit zur Beflaggung mit der Regenbogenflagge für ein wichtiges und notwendiges Symbol für mehr Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit. Wir sehen, dass das Land bereits entsprechende rechtliche und praktische Möglichkeiten geschaffen hat, und wissen diese zu schätzen. Wenn Regenbogenflaggen mutwillig entwendet, beschädigt oder zerstört werden, verurteilen wir dies aufs Schärfste – es zeigt, wie notwendig Haltung und Entschlossenheit weiterhin sind. Wir können Ihnen zusagen, dass wir uns als politische Kraft jederzeit unmissverständlich gegen queerfeindliche Übergriffe einsetzen. Unsere konsequente antifaschistische Haltung verurteilt jegliche gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und jede Handlung gegen unsere freiheitliche und vielfältige Gesellschaft. Wir stehen fest und verlässlich an der Seite der queeren Community.
Bündnis 90/Die Grünen
Als Bündnisgrüne stehen wir an der Seite queerer Menschen und setzen uns für deren Schutz, Selbstbestimmung und freie Entfaltung ein. Dementsprechend sehen wir sichtbare Zeichen unserer Solidarität als wichtigen Baustein, um uns öffentlich zu solidarisieren. Regenbogenflaggen, die entfernt wurden, wollen wir konsequent ersetzen und an weiteren öffentlichen Standorten und Gebäuden hissen. Queerfeindliche Straftaten und Vorfälle werden wir konsequent öffentlich verurteilen und Konsequenzen für das weitere staatliche Handeln ziehen. Grüne Abgeordnete werden zudem an den landesweiten CSDs teilnehmen und sich für den Schutz dieser Proteste einsetzen.
FDP
Wir als FDP MV verurteilen jede Form von Gewalt, Bedrohung und Hass gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Der Staat hat die Aufgabe, die Freiheit und Sicherheit aller Menschen zu schützen und Straftaten konsequent zu verfolgen. Wenn es zu queerfeindlichen Übergriffen kommt, erwarten wir eine klare öffentliche Verurteilung solcher Taten und eine konsequente strafrechtliche Verfolgung durch die zuständigen Behörden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Betroffene niedrigschwellig Unterstützung erhalten und sich auf den Schutz des Rechtsstaats verlassen können. Unser Schwerpunkt liegt darauf, Diskriminierung und Hass wirksam zu bekämpfen und die Grundrechte aller Menschen zu schützen. Entscheidend sind für uns rechtsstaatliches Handeln, gesellschaftlicher Respekt und die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts.
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